Modernisierungsmieterhoehung
Jurisdiktion: DE · Quelle: § 559 BGB
In DE: Mieterhoehung auf Basis durchgefuehrter wertvermehrender Modernisierung.
Definition
Nach Modernisierung darf der Vermieter die Miete um 8% der aufgewendeten Modernisierungskosten p.a. erhoehen (§ 559 BGB). Modernisierung muss zu Komfort-Verbesserung, Energie-Einsparung oder Klimaschutz beitragen. Der Mieter kann Haerte-Einwand erheben (§ 559 Abs. 4 BGB), wenn die Erhoehung wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
Verwandte Begriffe
Modernisierungsankuendigung
Schriftliche Vorabinformation des Vermieters ueber bauliche Massnahmen — in DE 3 Monate vor Beginn.
Mieterhoehung
Anpassung der Miete waehrend laufendem Mietverhaeltnis nach gesetzlichen Vorgaben.
Haerteklausel
Schutzbestimmung, die dem Mieter erlaubt, einer Kuendigung wegen unzumutbarer Haerte zu widersprechen.