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Kaution zurückzahlen: Fristen, zulässige Abzüge & Pflichten des Vermieters (CH/DE/AT)

Trygva Redaktion

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Mietrecht-Experten

28. Juli 202611 min Lesezeit
Kaution zurückzahlen: Fristen, zulässige Abzüge & Pflichten des Vermieters (CH/DE/AT)

Kaution zurückzahlen: Fristen, Abzüge & Pflichten

Die Kautionsrückzahlung ist neben der Übergabe der häufigste Streitpunkt zwischen Vermieter und Mieter. Wer die gesetzlichen Fristen und die zulässigen Abzüge kennt, vermeidet Mahnungen, Klagen und Reputationsschäden. Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Regeln in CH (OR Art. 257e), DE (BGB §551) und AT (ABGB §16b MRG) zusammen.

1. Gesetzliche Grundlagen

Schweiz (OR Art. 257e)

  • Kaution maximal 3 Monatsmieten (zinstragend, auf Sperrkonto im Namen des Mieters).
  • Bank gibt die Kaution nur frei, wenn beide Parteien zustimmen oder ein rechtskräftiges Urteil/Schlichtungsverfahren vorliegt.
  • Frist (Praxis): Der Vermieter muss innerhalb von 1 Jahr nach Mietende Ansprüche erheben (Art. 267a OR analog), sonst gibt die Bank die Kaution einseitig an den Mieter frei.

Deutschland (BGB §551)

  • Kaution maximal 3 Nettokaltmieten (zinstragend angelegt, getrennt vom Vermögen des Vermieters).
  • Frist: Bundesgerichtshof (BGH) erlaubt eine "Prüfungs- und Überlegungsfrist" von in der Regel 3–6 Monaten nach Mietende (BGH VIII ZR 71/05). Bei laufender Nebenkostenabrechnung verlängert sich die Frist bis zur Abrechnung.
  • Nach 6 Monaten kann der Mieter ohne Mahnung Klage auf Rückzahlung erheben.

Österreich (§16b MRG)

  • Kaution maximal 6 Monatsmieten (üblicherweise 3, aber gesetzlich bis 6 erlaubt).
  • Frist: Rückzahlung "unverzüglich" nach Mietende, in der Praxis innerhalb von 6 Monaten bis 1 Jahr abzüglich berechtigter Forderungen.

2. Welche Abzüge sind zulässig?

AbzugsgrundZulässig?Voraussetzung
Ausstehende Miete✅ JaSaldo-Aufstellung mit Datum
Nebenkostennachzahlung✅ JaVoraussichtlicher Betrag (ca. 3–6 Monatsraten)
Beschädigungen über normale Abnutzung✅ JaFoto, Kostenvoranschlag, Lebensdauertabelle
Reinigung (nicht besenrein)✅ JaFoto + Reinigungsfirma-Rechnung
Schönheitsreparaturen🟡 TeilweiseNur bei wirksamer Klausel (DE) — in CH praktisch nie
Normale Abnutzung❌ NeinMieter hat ein Recht auf "vertragsgemäßen Gebrauch"
Pauschalabzüge ohne Nachweis❌ NeinJeder Abzug muss beweisbar sein
"Risiko-Aufschlag" für mögliche zukünftige Schäden❌ NeinReine Spekulation

3. Die korrekte Abrechnungsreihenfolge

  • Übergabeprotokoll erstellen (Pflicht — siehe Wohnungsübergabe-Protokoll)
  • Kostenvoranschläge einholen für Reparaturen (mind. 1, idealerweise 2)
  • Lebensdauertabelle anwenden (siehe Mängel & Abzüge) — z.B. Wandanstrich 10 Jahre
  • Schriftliche Endabrechnung an den Mieter senden (innerhalb der Frist)
  • Mieter zur Zustimmung auffordern (CH: Bank-Freigabe-Formular)
  • Bei Streit: Schlichtungsbehörde (CH), Klage Amtsgericht (DE), Bezirksgericht (AT)
  • 4. Was passiert bei Verzug?

    LandVerzugszinsenSonstiges
    CH5% ab Mahnung (Art. 104 OR)Bank gibt Kaution einseitig frei nach 1 Jahr
    DEBasiszins + 5% (§288 BGB)Mieter kann ab 6 Monaten klagen
    AT4% + ggf. höhere vertragliche ZinsenBezirksgericht zuständig
    > Praxis-Tipp: Senden Sie die Endabrechnung per Einschreiben mit Rückschein (CH: A-Post Plus). Der Zugang ist im Streitfall entscheidend.

    5. Wenn der Mieter unauffindbar ist

  • Letzte bekannte Adresse dokumentieren
  • Einschreiben an die letzte Adresse (gilt als zugestellt)
  • Hinterlegung des Kautions-Saldos beim Notar oder Gericht (CH: Art. 96 OR)
  • Public Proclamation (DE: §132 ZPO) im Bundesanzeiger
  • 6. Häufige Fehler von Vermietern

  • Pauschale "Renovierungsabzüge" ohne Lebensdauertabelle → Klage verloren
  • Keine Endabrechnung innerhalb der Frist → Verzugszinsen + Anwaltskosten
  • Mündliche Absprache statt schriftlich → keine Beweise
  • Kaution mit eigenen Mitteln vermischt (DE) → Strafanzeige möglich (§266 StGB)
  • Cross-Links

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    Redaktioneller Beitrag. Keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fällen empfehlen wir einen Anwalt für Mietrecht zu konsultieren.

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