Qualifizierter Mietspiegel
Jurisdiktion: DE · Quelle: § 558d BGB
Wissenschaftlich erstellter Mietspiegel mit Beweiskraft im Streitfall (§ 558d BGB).
Definition
Ein qualifizierter Mietspiegel wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsaetzen erstellt und mind. alle 2 Jahre angepasst. Er hat im Mietrechtsstreit Beweiskraft (§ 558d BGB). In Berlin, Hamburg, Muenchen u.v.m. liegt ein qualifizierter Mietspiegel vor — im Mieterhoehungs-Schreiben muss der Vermieter direkt darauf bezugnehmen.