Mietspiegel
Jurisdiktion: DE · Quelle: § 558d BGB
Uebersicht ueber ortsuebliche Vergleichsmieten — Grundlage fuer DE-Mieterhoehungen.
Definition
Der Mietspiegel listet ortsuebliche Vergleichsmieten basierend auf Lage, Groesse, Ausstattung, Baujahr. Wichtig fuer Mieterhoehungen nach § 558 BGB und fuer die Mietpreisbremse. Es gibt einfache und qualifizierte Mietspiegel; nur letztere haben Beweiskraft im Streitfall (§ 558d BGB).