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Mietspiegel

Jurisdiktion: DE · Quelle: § 558d BGB

Uebersicht ueber ortsuebliche Vergleichsmieten — Grundlage fuer DE-Mieterhoehungen.

Definition

Der Mietspiegel listet ortsuebliche Vergleichsmieten basierend auf Lage, Groesse, Ausstattung, Baujahr. Wichtig fuer Mieterhoehungen nach § 558 BGB und fuer die Mietpreisbremse. Es gibt einfache und qualifizierte Mietspiegel; nur letztere haben Beweiskraft im Streitfall (§ 558d BGB).

Hinweis: Diese Definition ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Faellen empfehlen wir, einen Mietrechtsanwalt hinzuzuziehen.
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