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Mahngebuehr

Jurisdiktion: DACH · Quelle: BGH / OR Art. 106

Pauschal-Aufwandsentschaedigung fuer ein Mahnschreiben — typisch EUR/CHF 5-10 pro Mahnung.

Definition

Mahngebuehren decken Verwaltungs-Aufwand fuer Erstellung + Zustellung eines Mahnschreibens. Hoehe: in DE max. 2.50-5.00 EUR pro Mahnung (BGH-Praxis), in CH 5-10 CHF. Mahngebuehren zaehlen zu den Verzugskosten und sind durch den Mieter zu tragen, sofern wirksam vereinbart.

Hinweis: Diese Definition ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Faellen empfehlen wir, einen Mietrechtsanwalt hinzuzuziehen.
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