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Mahnschreiben

Jurisdiktion: DACH · Quelle: § 286 BGB / Art. 102 OR

Schriftliche Aufforderung des Vermieters an den Mieter, eine ueberfaellige Zahlung zu leisten.

Definition

Das Mahnschreiben dient dem Nachweis, dass der Mieter in Zahlungsverzug gesetzt wurde — Voraussetzung fuer Verzugszinsen und ggf. fristlose Kuendigung wegen Zahlungsverzug (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB). Erforderlich ab dem Tag nach Faelligkeit; bei kalendermaessig bestimmter Faelligkeit greift Verzug auch ohne Mahnung.

Hinweis: Diese Definition ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Faellen empfehlen wir, einen Mietrechtsanwalt hinzuzuziehen.
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