Sperrfrist
Jurisdiktion: DE · Quelle: § 577a BGB
Mindestlaufzeit, in der nach Umwandlung in Eigentumswohnung keine Eigenbedarfskuendigung moeglich ist (DE).
Definition
Wird vermietete Wohnung in Eigentumswohnung umgewandelt und an Dritten verkauft, gilt eine Kuendigungssperrfrist von 3 Jahren (§ 577a BGB), in vielen Bundeslaendern verlaengert auf 5-10 Jahre durch Landesverordnung (z.B. Berlin 10 Jahre). Schuetzt Mieter vor schneller Kuendigung nach Umwandlung.