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Sperrfrist

Jurisdiktion: DE · Quelle: § 577a BGB

Mindestlaufzeit, in der nach Umwandlung in Eigentumswohnung keine Eigenbedarfskuendigung moeglich ist (DE).

Definition

Wird vermietete Wohnung in Eigentumswohnung umgewandelt und an Dritten verkauft, gilt eine Kuendigungssperrfrist von 3 Jahren (§ 577a BGB), in vielen Bundeslaendern verlaengert auf 5-10 Jahre durch Landesverordnung (z.B. Berlin 10 Jahre). Schuetzt Mieter vor schneller Kuendigung nach Umwandlung.

Hinweis: Diese Definition ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Faellen empfehlen wir, einen Mietrechtsanwalt hinzuzuziehen.
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