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Eigenbedarfskuendigung

Jurisdiktion: DACH · Quelle: § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB / Art. 271a OR / § 30 MRG

Kuendigung des Mietverhaeltnisses, weil der Vermieter die Wohnung fuer sich selbst, naechste Angehoerige oder Hauspersonal benoetigt.

Definition

Eine Eigenbedarfskuendigung ist eine ordentliche Vermieter-Kuendigung mit der Begruendung, dass der Vermieter, sein/seine Angehoerige(n) oder sein Hauspersonal die Wohnung selbst nutzen will. In Deutschland geregelt in § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB; in der Schweiz unter Art. 271a Abs. 3 lit. a OR mit besonderem Kuendigungsschutz fuer den Mieter; in Oesterreich nach § 30 MRG mit Eigenbedarfs-Tatbestand. Der Eigenbedarf muss konkret und gegenwaertig sein; vorgetaeuschter Eigenbedarf kann zu Schadensersatz fuehren.

Hinweis: Diese Definition ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Faellen empfehlen wir, einen Mietrechtsanwalt hinzuzuziehen.
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