Eigenbedarfskuendigung
Jurisdiktion: DACH · Quelle: § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB / Art. 271a OR / § 30 MRG
Kuendigung des Mietverhaeltnisses, weil der Vermieter die Wohnung fuer sich selbst, naechste Angehoerige oder Hauspersonal benoetigt.
Definition
Eine Eigenbedarfskuendigung ist eine ordentliche Vermieter-Kuendigung mit der Begruendung, dass der Vermieter, sein/seine Angehoerige(n) oder sein Hauspersonal die Wohnung selbst nutzen will. In Deutschland geregelt in § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB; in der Schweiz unter Art. 271a Abs. 3 lit. a OR mit besonderem Kuendigungsschutz fuer den Mieter; in Oesterreich nach § 30 MRG mit Eigenbedarfs-Tatbestand. Der Eigenbedarf muss konkret und gegenwaertig sein; vorgetaeuschter Eigenbedarf kann zu Schadensersatz fuehren.
Verwandte Begriffe
Kuendigungsfrist
Zeitspanne zwischen Zugang der Kuendigung und tatsaechlichem Vertragsende.
Kuendigungsschutz
Gesetzlicher Schutzrahmen, der Mieter vor willkuerlichen oder unfairen Kuendigungen schuetzt.
Sperrfrist
Mindestlaufzeit, in der nach Umwandlung in Eigentumswohnung keine Eigenbedarfskuendigung moeglich ist (DE).