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Ruhezeiten

Jurisdiktion: DACH

Zeiten, in denen Laerm-Verursachung im Wohngebiet zu vermeiden ist — typisch 22:00-07:00 + Sonntag.

Definition

Die Ruhezeiten richten sich nach Hausordnung + lokalen Polizei-Verordnungen. Standardmaessig: Nacht-Ruhe 22:00-07:00, Mittags-Ruhe 13:00-15:00 (Sueddeutschland), ganztaegig Sonn-/Feiertags. Wiederholte Ruhezeiten-Verstoesse koennen zur Abmahnung und letztlich Kuendigung wegen vertragswidriger Nutzung fuehren.

Hinweis: Diese Definition ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Faellen empfehlen wir, einen Mietrechtsanwalt hinzuzuziehen.
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