Ruhezeiten
Jurisdiktion: DACH
Zeiten, in denen Laerm-Verursachung im Wohngebiet zu vermeiden ist — typisch 22:00-07:00 + Sonntag.
Definition
Die Ruhezeiten richten sich nach Hausordnung + lokalen Polizei-Verordnungen. Standardmaessig: Nacht-Ruhe 22:00-07:00, Mittags-Ruhe 13:00-15:00 (Sueddeutschland), ganztaegig Sonn-/Feiertags. Wiederholte Ruhezeiten-Verstoesse koennen zur Abmahnung und letztlich Kuendigung wegen vertragswidriger Nutzung fuehren.