Hausordnung
Jurisdiktion: DACH
Regelwerk des Vermieters fuer das Zusammenleben in einem Mehrfamilienhaus — bindend wenn Bestandteil des Mietvertrags.
Definition
Die Hausordnung regelt Ruhezeiten, Reinigungs-Turnus, Treppenhaus-Nutzung, Mueltonnen-Standorte. Sie ist als Anhang des Mietvertrags rechtlich bindend. Pauschale Verbote (z.B. "Kinderspiel im Hausflur untersagt") sind oft unwirksam. Streitfall: Schlichtung bzw. Mietgericht.