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Hausordnung

Jurisdiktion: DACH

Regelwerk des Vermieters fuer das Zusammenleben in einem Mehrfamilienhaus — bindend wenn Bestandteil des Mietvertrags.

Definition

Die Hausordnung regelt Ruhezeiten, Reinigungs-Turnus, Treppenhaus-Nutzung, Mueltonnen-Standorte. Sie ist als Anhang des Mietvertrags rechtlich bindend. Pauschale Verbote (z.B. "Kinderspiel im Hausflur untersagt") sind oft unwirksam. Streitfall: Schlichtung bzw. Mietgericht.

Hinweis: Diese Definition ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Faellen empfehlen wir, einen Mietrechtsanwalt hinzuzuziehen.
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