Richtwertmiete
Jurisdiktion: AT · Quelle: §§ 16 ff. MRG
In Oesterreich: gesetzlich festgelegte Maximalmiete fuer Wohnungen ab Baujahr 1953.
Definition
Die Richtwertmiete gilt im MRG-Vollanwendungsbereich fuer Wohnungen mit Erstbezugs-Baubewilligung ab 1953. Pro Bundesland verschiedener Richtwert (z.B. Wien EUR 6.67/m2 Stand 2024) plus Lagezuschlaege. Erhoehungen + Verminderungen je nach Ausstattungs-Kategorie und Lage.