Zum Hauptinhalt springen
Trygva Logo
← Glossar

Richtwertmiete

Jurisdiktion: AT · Quelle: §§ 16 ff. MRG

In Oesterreich: gesetzlich festgelegte Maximalmiete fuer Wohnungen ab Baujahr 1953.

Definition

Die Richtwertmiete gilt im MRG-Vollanwendungsbereich fuer Wohnungen mit Erstbezugs-Baubewilligung ab 1953. Pro Bundesland verschiedener Richtwert (z.B. Wien EUR 6.67/m2 Stand 2024) plus Lagezuschlaege. Erhoehungen + Verminderungen je nach Ausstattungs-Kategorie und Lage.

Hinweis: Diese Definition ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Faellen empfehlen wir, einen Mietrechtsanwalt hinzuzuziehen.
Richtwertmiete | Trygva Mietrechts-Glossar | Trygva