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Kategorienmiete

Jurisdiktion: AT · Quelle: § 16 Abs. 1-3 MRG

In Oesterreich: pauschalierte Maximalmiete fuer Altbauten vor 1945 nach Ausstattungs-Kategorie.

Definition

Im MRG-Vollanwendungsbereich gelten fuer Wohnungen mit Baubewilligung vor 1945 die Kategorienmieten — jaehrlich vom BMJ aktualisiert. Vier Kategorien (A-D) basierend auf Ausstattung (Bad, WC, Heizung). Erhoehung nur durch Aufstieg in hoehere Kategorie nach Ausstattungs-Verbesserung.

Hinweis: Diese Definition ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Faellen empfehlen wir, einen Mietrechtsanwalt hinzuzuziehen.
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