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Raeumungsklage

Jurisdiktion: DACH · Quelle: ZPO Art. 197 (CH) / § 23 GVG (DE)

Gerichtsverfahren zur Durchsetzung der Wohnungsraeumung nach beendetem Mietverhaeltnis.

Definition

Wenn der Mieter trotz wirksamer Kuendigung nicht auszieht, bleibt nur die Raeumungsklage. In der Schweiz nach vorheriger Schlichtung (Art. 197 ZPO), Verfahrenskosten ca. CHF 3.000–8.000 je nach Streitwert. In Deutschland direkt vor Amtsgericht (§ 23 GVG), Kosten ca. EUR 3.500–7.000. In Oesterreich Aufkuendigungsverfahren nach § 33 MRG.

Hinweis: Diese Definition ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Faellen empfehlen wir, einen Mietrechtsanwalt hinzuzuziehen.
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