Schlichtungsverfahren
Jurisdiktion: CH · Quelle: Art. 197 ZPO
Obligatorische Mediation bei Mietstreitigkeiten in der Schweiz vor Klage moeglich ist.
Definition
Bei Mietstreitigkeiten ist in der Schweiz vor jeder Klage ein Schlichtungsverfahren bei der zustaendigen Schlichtungsbehoerde durchzufuehren (Art. 197 ZPO). Kostenlos bis zu einem Streitwert von CHF 30.000. Schlichter erlaesst Urteilsvorschlag oder erteilt Klagebewilligung. Frist nach Erhalt einer Kuendigung: 30 Tage zur Anfechtung.