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Kostenmiete

Jurisdiktion: DE · Quelle: § 8 WoFG

Miete fuer Sozialwohnungen, basierend auf Kostendeckungs-Grundsatz und gefoerderter Kalkulation.

Definition

Bei Sozialwohnungen mit Wohnraumfoerderungs-Mitteln gilt die Kostenmiete (§ 8 WoFG). Sie deckt nur Bewirtschaftungskosten + Kapitalkosten — keinen Gewinn. Erhoehungen sind streng reguliert. Im freien Wohnungsmarkt nicht relevant; nur bei Sozialwohnungen mit Fehlbelegungs-Abgabe.

Hinweis: Diese Definition ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Faellen empfehlen wir, einen Mietrechtsanwalt hinzuzuziehen.
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