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Indexmiete

Jurisdiktion: DACH · Quelle: § 557b BGB / Art. 269b OR

Mietpreis ist an einen Preisindex (z.B. VPI) gekoppelt — Miete steigt automatisch mit der Inflation.

Definition

Bei der Indexmiete steigt die Miete automatisch im Verhaeltnis zum vereinbarten Preisindex (in DE: Verbraucherpreisindex VPI, in CH: Landesindex der Konsumentenpreise LIK). Anpassungen frueh­stens im Jahresabstand. § 557b BGB in DE; Art. 269b OR in CH (nur bei mind. 5-Jahres-Vertraegen).

Hinweis: Diese Definition ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Faellen empfehlen wir, einen Mietrechtsanwalt hinzuzuziehen.
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