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Fehlbelegungsabgabe

Jurisdiktion: DE · Quelle: Landesgesetze (z.B. NRW WoFG)

Abgabe an Foerderstelle, wenn Sozialwohnungs-Mieter nicht (mehr) WBS-berechtigt ist.

Definition

Wenn ein Mieter in einer Sozialwohnung sein Einkommen ueber die WBS-Grenze steigert, muss er ggf. eine Fehlbelegungsabgabe zahlen (Bundeslaender-Regelung). Ziel: Mieter mit ueberhoehtem Einkommen sollen den foerderungsbedingten Mietpreisvorteil rueckwirkend ausgleichen.

Hinweis: Diese Definition ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Faellen empfehlen wir, einen Mietrechtsanwalt hinzuzuziehen.
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