Betriebskosten
Jurisdiktion: DACH · Quelle: BetrKV / Art. 257a OR
Laufende Kosten, die durch den bestimmungsmaessigen Gebrauch der Mietsache entstehen.
Definition
Betriebskosten umfassen u.a. Heizung, Wasser, Abwasser, Hauswart, Versicherungen, Gartenpflege, Aufzug. In Deutschland abschliessend in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) geregelt — nur dort gelistete Posten sind umlagefaehig. In der Schweiz nach Art. 257a OR (Nebenkosten) — nur konkret vereinbarte Positionen.