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Betriebskosten

Jurisdiktion: DACH · Quelle: BetrKV / Art. 257a OR

Laufende Kosten, die durch den bestimmungsmaessigen Gebrauch der Mietsache entstehen.

Definition

Betriebskosten umfassen u.a. Heizung, Wasser, Abwasser, Hauswart, Versicherungen, Gartenpflege, Aufzug. In Deutschland abschliessend in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) geregelt — nur dort gelistete Posten sind umlagefaehig. In der Schweiz nach Art. 257a OR (Nebenkosten) — nur konkret vereinbarte Positionen.

Hinweis: Diese Definition ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Faellen empfehlen wir, einen Mietrechtsanwalt hinzuzuziehen.
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