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Ausweisungsbegehren

Jurisdiktion: CH · Quelle: Art. 257 ZPO

In CH: gerichtlicher Antrag auf Raeumung der Wohnung nach beendigtem Mietverhaeltnis.

Definition

Wenn der Mieter trotz wirksamer Kuendigung nicht auszieht, stellt der Vermieter beim zustaendigen Mietgericht ein Ausweisungsbegehren (Art. 257 ZPO). Streitwert = 1x Jahresmietzins. Verfahren oft binnen 2-3 Monaten, mit Polizei-Vollstreckung durch Betreibungsamt nach rechtskraeftigem Urteil.

Hinweis: Diese Definition ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Faellen empfehlen wir, einen Mietrechtsanwalt hinzuzuziehen.
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