Ausweisungsbegehren
Jurisdiktion: CH · Quelle: Art. 257 ZPO
In CH: gerichtlicher Antrag auf Raeumung der Wohnung nach beendigtem Mietverhaeltnis.
Definition
Wenn der Mieter trotz wirksamer Kuendigung nicht auszieht, stellt der Vermieter beim zustaendigen Mietgericht ein Ausweisungsbegehren (Art. 257 ZPO). Streitwert = 1x Jahresmietzins. Verfahren oft binnen 2-3 Monaten, mit Polizei-Vollstreckung durch Betreibungsamt nach rechtskraeftigem Urteil.