Amtliches Kuendigungsformular
Jurisdiktion: CH · Quelle: Art. 266l OR / BGE 137 III 580
In der Schweiz Pflicht — Vermieter-Kuendigung von Wohnraum nur auf amtlichem Formular gueltig.
Definition
Nach Art. 266l OR ist die Kuendigung durch den Vermieter im Wohn- und Geschaeftsbereich nur wirksam, wenn sie auf einem vom Kanton genehmigten Formular erfolgt. Es muss ueber Anfechtungs- und Erstreckungsmoeglichkeiten aufklaeren (Art. 271-273c OR). Eine formfehlerhafte Kuendigung ist nichtig — BGE 137 III 580 hat das wiederholt bestaetigt.