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Amtliches Kuendigungsformular

Jurisdiktion: CH · Quelle: Art. 266l OR / BGE 137 III 580

In der Schweiz Pflicht — Vermieter-Kuendigung von Wohnraum nur auf amtlichem Formular gueltig.

Definition

Nach Art. 266l OR ist die Kuendigung durch den Vermieter im Wohn- und Geschaeftsbereich nur wirksam, wenn sie auf einem vom Kanton genehmigten Formular erfolgt. Es muss ueber Anfechtungs- und Erstreckungsmoeglichkeiten aufklaeren (Art. 271-273c OR). Eine formfehlerhafte Kuendigung ist nichtig — BGE 137 III 580 hat das wiederholt bestaetigt.

Hinweis: Diese Definition ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Faellen empfehlen wir, einen Mietrechtsanwalt hinzuzuziehen.
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