Erstreckung
Jurisdiktion: CH · Quelle: Art. 272-273 OR
Verlaengerung des Mietverhaeltnisses nach Kuendigung in der Schweiz.
Definition
In der Schweiz kann der Mieter nach Erhalt einer Kuendigung beim Schlichtungsorgan eine Erstreckung (Verlaengerung) des Mietverhaeltnisses verlangen — bei Wohnraum bis zu 4 Jahre, bei Geschaeftsraum bis zu 6 Jahre (Art. 272-273 OR). Voraussetzung: Haerte fuer den Mieter ueberwiegt das Interesse des Vermieters.