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Erstreckung

Jurisdiktion: CH · Quelle: Art. 272-273 OR

Verlaengerung des Mietverhaeltnisses nach Kuendigung in der Schweiz.

Definition

In der Schweiz kann der Mieter nach Erhalt einer Kuendigung beim Schlichtungsorgan eine Erstreckung (Verlaengerung) des Mietverhaeltnisses verlangen — bei Wohnraum bis zu 4 Jahre, bei Geschaeftsraum bis zu 6 Jahre (Art. 272-273 OR). Voraussetzung: Haerte fuer den Mieter ueberwiegt das Interesse des Vermieters.

Hinweis: Diese Definition ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Faellen empfehlen wir, einen Mietrechtsanwalt hinzuzuziehen.
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