Zum Hauptinhalt springen
Trygva Logo
← Glossar

Wohnungsuebergabeprotokoll

Jurisdiktion: DACH

Schriftliche Bestandsaufnahme bei Ein- und Auszug — Beweismittel fuer Schaeden und Maengel.

Definition

Das Uebergabeprotokoll dokumentiert den Zustand der Wohnung bei Ein- und Auszug. Was nicht protokolliert ist, gilt im Streitfall haeufig als bei Einzug vorhanden. Empfohlen: beidseitig unterzeichnet, mit Fotos, Zaehlerstaenden und Schluesselzahl. Kein gesetzliches Pflichtdokument, aber zentrales Beweismittel fuer Mietkautions-Streitigkeiten.

Hinweis: Diese Definition ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Faellen empfehlen wir, einen Mietrechtsanwalt hinzuzuziehen.
Wohnungsuebergabeprotokoll | Trygva Mietrechts-Glossar | Trygva