Wohnungsuebergabeprotokoll
Jurisdiktion: DACH
Schriftliche Bestandsaufnahme bei Ein- und Auszug — Beweismittel fuer Schaeden und Maengel.
Definition
Das Uebergabeprotokoll dokumentiert den Zustand der Wohnung bei Ein- und Auszug. Was nicht protokolliert ist, gilt im Streitfall haeufig als bei Einzug vorhanden. Empfohlen: beidseitig unterzeichnet, mit Fotos, Zaehlerstaenden und Schluesselzahl. Kein gesetzliches Pflichtdokument, aber zentrales Beweismittel fuer Mietkautions-Streitigkeiten.