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Schoenheitsreparaturen

Jurisdiktion: DE · Quelle: BGH VIII ZR 185/14 / Art. 259 OR

In Deutschland Renovierungsarbeiten, die ueblicherweise vom Mieter zu tragen sind — wenn formell wirksam vereinbart.

Definition

Schoenheitsreparaturen sind Tapezieren, Streichen, Lackieren — in Deutschland vertraglich auf den Mieter umlegbar. Aber: starre Fristenplaene und unrenoviert uebernommene Wohnungen machen die Klausel oft unwirksam (BGH 18.03.2015 - VIII ZR 185/14). In der Schweiz unter dem Begriff "kleinere Reparaturen" via Art. 259 OR mit fixem Maximalbetrag.

Hinweis: Diese Definition ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Faellen empfehlen wir, einen Mietrechtsanwalt hinzuzuziehen.
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