Mietzinsdepot
Jurisdiktion: CH · Quelle: Art. 257e OR
In CH: Sperrkonto bei einer Bank, auf dem die Mietkaution hinterlegt wird (Art. 257e OR).
Definition
Das Mietzinsdepot ist ein Bank-Sperrkonto auf den Namen des Mieters mit Sperr-Vermerk zugunsten beider Parteien (Art. 257e Abs. 2 OR). Auszahlung nur mit Konsens beider oder mit rechtskraeftigem Urteil. Zinsen stehen dem Mieter zu. Maximale Hoehe: 3 Nettomieten.