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Mietzinsdepot

Jurisdiktion: CH · Quelle: Art. 257e OR

In CH: Sperrkonto bei einer Bank, auf dem die Mietkaution hinterlegt wird (Art. 257e OR).

Definition

Das Mietzinsdepot ist ein Bank-Sperrkonto auf den Namen des Mieters mit Sperr-Vermerk zugunsten beider Parteien (Art. 257e Abs. 2 OR). Auszahlung nur mit Konsens beider oder mit rechtskraeftigem Urteil. Zinsen stehen dem Mieter zu. Maximale Hoehe: 3 Nettomieten.

Hinweis: Diese Definition ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Faellen empfehlen wir, einen Mietrechtsanwalt hinzuzuziehen.
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