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Mietnomade

Jurisdiktion: DACH

Mieter, der systematisch keine Miete zahlt und Wohnungen nach Kuendigung herunterwirtschaftet.

Definition

Kein Rechtsbegriff, aber gaengig fuer Mieter, die ohne Zahlungsabsicht einziehen, Verzug aufkommen lassen und nach Kuendigung Schaeden hinterlassen. Schutz: SCHUFA/CRIF/Creditreform-Bonitaetspruefung vor Vertragsschluss, schriftliche Selbstauskunft, ausreichend hohe Mietkaution. Mietnomaden-Datenbanken (DEMDA Berlin) listen bekannte Faelle.

Hinweis: Diese Definition ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Faellen empfehlen wir, einen Mietrechtsanwalt hinzuzuziehen.
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