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Lex Koller

Jurisdiktion: CH · Quelle: BewG (Lex Koller)

Schweizer Gesetz, das den Erwerb von Grundstuecken durch Personen im Ausland einschraenkt.

Definition

Die Lex Koller (Bundesgesetz ueber den Erwerb von Grundstuecken durch Personen im Ausland, BewG) erfordert eine kantonale Bewilligung fuer Grundstueck-Kaeufe durch Auslaender. Wohn-Investitionen sind oft beschraenkt; Eigenbedarf-Erwerb hingegen meist genehmigt. Relevant fuer Auslaender, die in CH Wohnimmobilien als Vermieter halten wollen.

Hinweis: Diese Definition ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Faellen empfehlen wir, einen Mietrechtsanwalt hinzuzuziehen.
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