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WG-Zimmer kündigen: Sonderregeln für Einzelzimmer-Mietverhältnisse (CH/DE)

Trygva Redaktion

Trygva Redaktion

Mietrecht-Experten

6. Oktober 20269 min Lesezeit
WG-Zimmer kündigen: Sonderregeln für Einzelzimmer-Mietverhältnisse (CH/DE)

WG-Zimmer kündigen: Sonderregeln & kurze Fristen

Bei der Vermietung eines einzelnen Zimmers innerhalb der eigenen Wohnung gelten deutlich kürzere Kündigungsfristen als bei normalen Wohnungen — aber auch andere Schutzbestimmungen.

1. Rechtsgrundlagen

LandNormKündigungsfrist
🇨🇭 CHOR Art. 266e2 Wochen auf Ende einer 2-Wochen-Periode
🇩🇪 DEBGB §573c15. eines Monats zum Monatsende
🇦🇹 AT§29 MRG / ABGBabhängig vom MRG-Anwendungsbereich

2. Schweiz: OR Art. 266e

Geltungsbereich

  • Möblierte Einzelzimmer
  • In Wohnung des Vermieters
  • Vermieter wohnt selbst dort

Kündigungsfrist

  • 2 Wochen auf Ende einer Zwei-Wochen-Periode
  • Beispiel: Kündigung am 15.10. → Mietende 31.10.
  • KEIN amtliches Formular nötig
  • KEINE Begründung nötig

Schutz vor Missbrauchskündigung

  • Selbst hier: keine Kündigung "zur Unzeit"
  • Mieter kann anfechten bei:
- Diskriminierung - Schikane - Unangemessenheit

3. Deutschland: BGB §573c

Geltungsbereich

  • "Kleine möblierte Räume"
  • Vermieter wohnt mit Mieter zusammen
  • Untervermietung im Eigenheim

Kündigungsfrist

  • 15. eines Monats zum Monatsende
  • Beispiel: Kündigung am 15.10. → Mietende 31.10.
  • Schriftform Pflicht
  • Begründung NICHT pflicht

Mieterschutz

Der § 549 Abs. 2 BGB schließt diese Räume vom vollen Mieterschutz aus:
  • Kein Anspruch auf Mieterhöhung-Begründung
  • Kein Sozialklausel-Schutz
  • Kein Räumungsfristen-Schutz

4. Österreich

MRG-Anwendung

  • Wenn das Zimmer im Vollanwendungsbereich liegt: Standardregeln (§30 MRG, 16 Kündigungsgründe)
  • Sonst: ABGB-Standardregeln (frei vereinbar)

Möbliertes Zimmer im Eigenheim

  • ABGB-Regelung
  • Frist: 1 Monat nach Vereinbarung
  • Eigentümer-Schutz hoch

5. Wichtige Abgrenzung

Was ist eine "WG" rechtlich?

KonstellationMietrechtlich
Eigentümer + Untermieter im EigenheimOR 266e / BGB 573c
Studenten-WG mit Hauptmieter und UntermieternStandard-Mietrecht
Solidarvertrag aller WG-Mitglieder mit VermieterStandard-Mietrecht
Wohngemeinschaft mit getrennten MietverträgenStandard-Mietrecht
> Praxis-Tipp: Die Sonderregeln (OR 266e, BGB 573c) gelten NUR, wenn der Vermieter selbst dort wohnt. In klassischen Studenten-WGs ohne Vermieter-Anwesenheit gilt Standard-Mietrecht.

6. Kündigung in der Praxis

Schritt 1: Kündigung verfassen

Inhalt:
  • Kündigungstermin
  • Mietende-Datum
  • Optional: kurze Begründung
  • Unterschrift

Schritt 2: Zustellung

  • Persönliche Übergabe (am besten mit Zeugen)
  • Einschreiben mit Rückschein
  • A-Post Plus (CH)

Schritt 3: Übergabe vorbereiten

  • Übergabeprotokoll mit Foto-Dokumentation
  • Möbel-Inventar prüfen
  • Schlüssel zurückfordern

7. Was darf der Vermieter NICHT?

Schloss tauschen ohne Räumungstitel ❌ Habseligkeiten entfernen des Mieters ❌ Strom/Wasser abstellenAndere Mitbewohner zur Schikane einsetzen

> Eigenmacht ist auch bei kurzer Kündigungsfrist verboten. Bei Nicht-Räumung: Räumungsklage.

8. Häufige Konflikte

Konflikt 1: Vermieter behauptet "WG-Zimmer", Mieter "normale Wohnung"

Entscheidung: Mietgericht prüft tatsächliche Wohnsituation
  • Wohnt Vermieter wirklich dort?
  • Hat Mieter eigene Küche/Bad?
  • Wenn JA → kein "WG-Zimmer", Standardrecht

Konflikt 2: Möbel beschädigt

Mieter haftet für Schäden über normale Abnutzung
  • Lebensdauertabelle anwenden
  • Foto-Beweise wichtig

Konflikt 3: Mieter zieht nicht aus

Vermieter: Räumungsklage am Mietgericht (nicht Eigenmacht)

9. Vor- und Nachteile WG-Vermietung

Pro

  • Höhere Pro-Quadratmeter-Rendite
  • Kurze Kündigungsfristen → Flexibilität
  • Möbel-Aufschlag möglich

Contra

  • Hohe Mieterwechsel-Quote
  • Konflikt-Potenzial bei Kohabitation
  • Mehr Verwaltungsaufwand

Cross-Links

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Redaktioneller Beitrag. Keine Rechtsberatung.

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