Untermieter loswerden: Rechte des Eigentümers vs. Hauptmieters
Trygva Redaktion
Mietrecht-Experten

Untermieter loswerden: Wer hat welche Rechte?
Das Untermietverhältnis ist eine Dreieckskonstellation: Eigentümer vermietet an Hauptmieter, dieser an Untermieter. Das Eigentümer hat keinen direkten Vertrag mit dem Untermieter — was die Kündigung kompliziert macht.
1. Rechtliche Grundlagen
Schweiz
- OR Art. 262: Untervermietung NUR mit Zustimmung des Vermieters
- Vermieter darf Zustimmung verweigern bei:
Deutschland
- BGB §540: Untervermietung nur mit Erlaubnis des Vermieters
- BGB §553: Mieter hat Anspruch auf Untermieterlaubnis bei berechtigtem Interesse (z.B. Auslandsaufenthalt, finanzielle Notlage)
Österreich
- § 11 MRG: Untervermietung erlaubt, außer:
2. Rechte des Eigentümers (Vermieters)
Bei unerlaubter Untervermietung
> Wichtig: Der Eigentümer kann nicht direkt den Untermieter kündigen — er muss über den Hauptmieter gehen.
Bei erlaubter Untervermietung mit problematischem Untermieter
- Eigentümer kann Erlaubnis widerrufen bei wichtigem Grund
- Hauptmieter muss dann den Untermieter kündigen
- Bei Erfolglosigkeit: ordentliche Kündigung des Hauptmieters
3. Rechte des Hauptmieters
Untermieter kündigen (regulär)
Schweiz (OR Art. 266):- Wohnraum: 3 Monate auf Ende eines Quartals
- Wohnraum mit eigenem Eingang: 1 Monat
- Möbliertes Zimmer: 2 Wochen auf Ende einer Woche
- 3-9 Monate je Mietdauer (gleich wie Hauptmietverhältnis)
- Begründung erforderlich
- Vertragliche oder gesetzliche Frist
- 16 Kündigungsgründe (§30 MRG analog)
Außerordentliche Kündigung Untermieter
Wenn Untermieter:- Mietzahlungen einstellt
- Wohnung beschädigt
- Ruhestörungen verursacht
- Untermieter-vertragswidrig handelt
4. Praxis-Szenarien
Szenario 1: Hauptmieter hat ohne Erlaubnis untervermietet
Vermieter-Sicht:Szenario 2: Untermieter zahlt nicht
Hauptmieter-Sicht:- Hauptmieter haftet weiterhin gegenüber Vermieter
- Hauptmieter kann Untermieter mahnen → außerordentlich kündigen
- Mietverlust bleibt zunächst beim Hauptmieter
Szenario 3: Hauptmieter ist ausgezogen, Untermieter wohnt noch
Eigentümer-Sicht:- Hauptmietvertrag ist beendet (Auszug)
- Untermieter hat kein Recht auf Wohnung
- Räumungsklage möglich
- Schwierig: Eigentümer muss nachweisen, dass kein neuer Mietvertrag entstanden ist
Szenario 4: Airbnb-Untervermietung
- Meist als Untervermietung qualifiziert
- Häufig gegen Mietvertragsklauseln
- Sofortiger Abmahn-Grund
- Bei Wiederholung: außerordentliche Kündigung
5. Beweisführung bei unerlaubter Untervermietung
Indizien sammeln
- Briefkasten-Beschriftung mit fremdem Namen
- Klingelschild
- Strom-/Wasserverbrauch deutlich höher
- Beobachtungen Nachbarn
- Online-Inserate (Airbnb, Booking, ImmoScout)
Beweise sichern
- Foto-Dokumentation
- Zeugen-Aussagen
- Screenshot Online-Listings
- Auskunft Einwohnermeldeamt (Anmeldung Untermieter)
6. Häufige Fehler
7. Korrekte Vorgehensweise (Vermieter)
| Schritt | Aktion |
| 1 | Schriftliche Abmahnung an Hauptmieter |
| 2 | Frist 30 Tage zur Beendigung Untervermietung |
| 3 | Bei Nicht-Erfolg: 2. Abmahnung |
| 4 | Außerordentliche Kündigung (CH 30 Tage / DE fristlos) |
| 5 | Räumungsklage am Mietgericht |
| 6 | Räumungstitel + Vollstreckung |
8. Untermiete legalisieren
Wenn Untermieter eigentlich akzeptabel ist:
- Schriftliche Erlaubnis rückwirkend
- Festlegung der Bedingungen (Höhe Untermiete, Dauer)
- Optional: direkter Mietvertrag mit Untermieter (Hauptmieter ausgewechselt)
Cross-Links
---Redaktioneller Beitrag. Keine Rechtsberatung.
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