WG-Zimmer kündigen: Sonderregeln für Einzelzimmer-Mietverhältnisse (CH/DE)
Trygva Redaktion
Mietrecht-Experten

WG-Zimmer kündigen: Sonderregeln & kurze Fristen
Bei der Vermietung eines einzelnen Zimmers innerhalb der eigenen Wohnung gelten deutlich kürzere Kündigungsfristen als bei normalen Wohnungen — aber auch andere Schutzbestimmungen.
1. Rechtsgrundlagen
| Land | Norm | Kündigungsfrist |
| 🇨🇭 CH | OR Art. 266e | 2 Wochen auf Ende einer 2-Wochen-Periode |
| 🇩🇪 DE | BGB §573c | 15. eines Monats zum Monatsende |
| 🇦🇹 AT | §29 MRG / ABGB | abhängig vom MRG-Anwendungsbereich |
2. Schweiz: OR Art. 266e
Geltungsbereich
- Möblierte Einzelzimmer
- In Wohnung des Vermieters
- Vermieter wohnt selbst dort
Kündigungsfrist
- 2 Wochen auf Ende einer Zwei-Wochen-Periode
- Beispiel: Kündigung am 15.10. → Mietende 31.10.
- KEIN amtliches Formular nötig
- KEINE Begründung nötig
Schutz vor Missbrauchskündigung
- Selbst hier: keine Kündigung "zur Unzeit"
- Mieter kann anfechten bei:
3. Deutschland: BGB §573c
Geltungsbereich
- "Kleine möblierte Räume"
- Vermieter wohnt mit Mieter zusammen
- Untervermietung im Eigenheim
Kündigungsfrist
- 15. eines Monats zum Monatsende
- Beispiel: Kündigung am 15.10. → Mietende 31.10.
- Schriftform Pflicht
- Begründung NICHT pflicht
Mieterschutz
Der § 549 Abs. 2 BGB schließt diese Räume vom vollen Mieterschutz aus:- Kein Anspruch auf Mieterhöhung-Begründung
- Kein Sozialklausel-Schutz
- Kein Räumungsfristen-Schutz
4. Österreich
MRG-Anwendung
- Wenn das Zimmer im Vollanwendungsbereich liegt: Standardregeln (§30 MRG, 16 Kündigungsgründe)
- Sonst: ABGB-Standardregeln (frei vereinbar)
Möbliertes Zimmer im Eigenheim
- ABGB-Regelung
- Frist: 1 Monat nach Vereinbarung
- Eigentümer-Schutz hoch
5. Wichtige Abgrenzung
Was ist eine "WG" rechtlich?
| Konstellation | Mietrechtlich |
| Eigentümer + Untermieter im Eigenheim | OR 266e / BGB 573c |
| Studenten-WG mit Hauptmieter und Untermietern | Standard-Mietrecht |
| Solidarvertrag aller WG-Mitglieder mit Vermieter | Standard-Mietrecht |
| Wohngemeinschaft mit getrennten Mietverträgen | Standard-Mietrecht |
6. Kündigung in der Praxis
Schritt 1: Kündigung verfassen
Inhalt:- Kündigungstermin
- Mietende-Datum
- Optional: kurze Begründung
- Unterschrift
Schritt 2: Zustellung
- Persönliche Übergabe (am besten mit Zeugen)
- Einschreiben mit Rückschein
- A-Post Plus (CH)
Schritt 3: Übergabe vorbereiten
- Übergabeprotokoll mit Foto-Dokumentation
- Möbel-Inventar prüfen
- Schlüssel zurückfordern
7. Was darf der Vermieter NICHT?
❌ Schloss tauschen ohne Räumungstitel ❌ Habseligkeiten entfernen des Mieters ❌ Strom/Wasser abstellen ❌ Andere Mitbewohner zur Schikane einsetzen
> Eigenmacht ist auch bei kurzer Kündigungsfrist verboten. Bei Nicht-Räumung: Räumungsklage.
8. Häufige Konflikte
Konflikt 1: Vermieter behauptet "WG-Zimmer", Mieter "normale Wohnung"
Entscheidung: Mietgericht prüft tatsächliche Wohnsituation- Wohnt Vermieter wirklich dort?
- Hat Mieter eigene Küche/Bad?
- Wenn JA → kein "WG-Zimmer", Standardrecht
Konflikt 2: Möbel beschädigt
Mieter haftet für Schäden über normale Abnutzung- Lebensdauertabelle anwenden
- Foto-Beweise wichtig
Konflikt 3: Mieter zieht nicht aus
Vermieter: Räumungsklage am Mietgericht (nicht Eigenmacht)9. Vor- und Nachteile WG-Vermietung
Pro
- Höhere Pro-Quadratmeter-Rendite
- Kurze Kündigungsfristen → Flexibilität
- Möbel-Aufschlag möglich
Contra
- Hohe Mieterwechsel-Quote
- Konflikt-Potenzial bei Kohabitation
- Mehr Verwaltungsaufwand
Cross-Links
---Redaktioneller Beitrag. Keine Rechtsberatung.
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