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Untermieter loswerden: Rechte des Eigentümers vs. Hauptmieters

Trygva Redaktion

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Mietrecht-Experten

2. Oktober 202610 min Lesezeit
Untermieter loswerden: Rechte des Eigentümers vs. Hauptmieters

Untermieter loswerden: Wer hat welche Rechte?

Das Untermietverhältnis ist eine Dreieckskonstellation: Eigentümer vermietet an Hauptmieter, dieser an Untermieter. Das Eigentümer hat keinen direkten Vertrag mit dem Untermieter — was die Kündigung kompliziert macht.

1. Rechtliche Grundlagen

Schweiz

  • OR Art. 262: Untervermietung NUR mit Zustimmung des Vermieters
  • Vermieter darf Zustimmung verweigern bei:
- Unzumutbarer Beeinträchtigung - Übermäßiger Belegung - Nicht-Mitteilung der Bedingungen

Deutschland

  • BGB §540: Untervermietung nur mit Erlaubnis des Vermieters
  • BGB §553: Mieter hat Anspruch auf Untermieterlaubnis bei berechtigtem Interesse (z.B. Auslandsaufenthalt, finanzielle Notlage)

Österreich

  • § 11 MRG: Untervermietung erlaubt, außer:
- Vertraglich verboten - Untervermieter zahlt deutlich mehr als Hauptmieter (Wuchermiete) - Wohnung wird vollständig untervermietet

2. Rechte des Eigentümers (Vermieters)

Bei unerlaubter Untervermietung

  • Abmahnung an Hauptmieter
  • Frist setzen zur Beendigung der Untervermietung
  • Bei Erfolglosigkeit: außerordentliche Kündigung des Hauptmietvertrags
  • Räumungsklage gegen Hauptmieter (Untermieter wird mitgenommen)
  • > Wichtig: Der Eigentümer kann nicht direkt den Untermieter kündigen — er muss über den Hauptmieter gehen.

    Bei erlaubter Untervermietung mit problematischem Untermieter

    • Eigentümer kann Erlaubnis widerrufen bei wichtigem Grund
    • Hauptmieter muss dann den Untermieter kündigen
    • Bei Erfolglosigkeit: ordentliche Kündigung des Hauptmieters

    3. Rechte des Hauptmieters

    Untermieter kündigen (regulär)

    Schweiz (OR Art. 266):
    • Wohnraum: 3 Monate auf Ende eines Quartals
    • Wohnraum mit eigenem Eingang: 1 Monat
    • Möbliertes Zimmer: 2 Wochen auf Ende einer Woche
    Deutschland (BGB §573):
    • 3-9 Monate je Mietdauer (gleich wie Hauptmietverhältnis)
    • Begründung erforderlich
    Österreich:
    • Vertragliche oder gesetzliche Frist
    • 16 Kündigungsgründe (§30 MRG analog)

    Außerordentliche Kündigung Untermieter

    Wenn Untermieter:
    • Mietzahlungen einstellt
    • Wohnung beschädigt
    • Ruhestörungen verursacht
    • Untermieter-vertragswidrig handelt

    4. Praxis-Szenarien

    Szenario 1: Hauptmieter hat ohne Erlaubnis untervermietet

    Vermieter-Sicht:
  • Schriftliche Abmahnung
  • Frist 30 Tage zur Beendigung
  • Bei Nicht-Beendigung: außerordentliche Kündigung
  • Mietgericht-Klage
  • Szenario 2: Untermieter zahlt nicht

    Hauptmieter-Sicht:
    • Hauptmieter haftet weiterhin gegenüber Vermieter
    • Hauptmieter kann Untermieter mahnen → außerordentlich kündigen
    • Mietverlust bleibt zunächst beim Hauptmieter

    Szenario 3: Hauptmieter ist ausgezogen, Untermieter wohnt noch

    Eigentümer-Sicht:
    • Hauptmietvertrag ist beendet (Auszug)
    • Untermieter hat kein Recht auf Wohnung
    • Räumungsklage möglich
    • Schwierig: Eigentümer muss nachweisen, dass kein neuer Mietvertrag entstanden ist

    Szenario 4: Airbnb-Untervermietung

    • Meist als Untervermietung qualifiziert
    • Häufig gegen Mietvertragsklauseln
    • Sofortiger Abmahn-Grund
    • Bei Wiederholung: außerordentliche Kündigung

    5. Beweisführung bei unerlaubter Untervermietung

    Indizien sammeln

    • Briefkasten-Beschriftung mit fremdem Namen
    • Klingelschild
    • Strom-/Wasserverbrauch deutlich höher
    • Beobachtungen Nachbarn
    • Online-Inserate (Airbnb, Booking, ImmoScout)

    Beweise sichern

    • Foto-Dokumentation
    • Zeugen-Aussagen
    • Screenshot Online-Listings
    • Auskunft Einwohnermeldeamt (Anmeldung Untermieter)

    6. Häufige Fehler

  • Direkter Kontakt mit Untermieter → Konfusion, evtl. neuer Mietvertrag konkludent
  • Räumung ohne Titel → Strafbar (Selbsthilfe verboten)
  • Sofortige Kündigung ohne Abmahnung → unwirksam
  • Schloss austauschen → Strafbar (Eigenmacht)
  • 7. Korrekte Vorgehensweise (Vermieter)

    SchrittAktion
    1Schriftliche Abmahnung an Hauptmieter
    2Frist 30 Tage zur Beendigung Untervermietung
    3Bei Nicht-Erfolg: 2. Abmahnung
    4Außerordentliche Kündigung (CH 30 Tage / DE fristlos)
    5Räumungsklage am Mietgericht
    6Räumungstitel + Vollstreckung

    8. Untermiete legalisieren

    Wenn Untermieter eigentlich akzeptabel ist:

    • Schriftliche Erlaubnis rückwirkend
    • Festlegung der Bedingungen (Höhe Untermiete, Dauer)
    • Optional: direkter Mietvertrag mit Untermieter (Hauptmieter ausgewechselt)

    Cross-Links

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    Redaktioneller Beitrag. Keine Rechtsberatung.

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