Schoenheitsreparaturen DACH: Wer muss was bezahlen? CH vs. DE vs. AT
Trygva Redaktion
Mietrecht-Experten

Schoenheitsreparaturen DACH: Wer muss was bezahlen? CH vs. DE vs. AT
Schoenheitsreparaturen — Tapezieren, Streichen, Lackieren — sind einer der haeufigsten Streitpunkte zwischen Mieter und Vermieter. Die Regelung ist in den drei DACH-Laendern fundamental unterschiedlich.
Schweiz: Vermieter-Pflicht (kleine Reparaturen ausgenommen)
Grundsatz
Nach Art. 256 OR muss der Vermieter die Mietsache in vertragsgemaessem Zustand erhalten — das schliesst Tapezieren, Streichen und groessere Reparaturen ein.
Ausnahme: kleinere Reparaturen (Art. 259 OR)
Der Mieter traegt nur kleinere Reparaturen — kantonal mit Maximalbetrag definiert (typisch CHF 100-200 pro Reparatur). Beispiele:
- Auswechseln einer Dichtung am Wasserhahn
- Reparieren einer defekten Steckdose
- Ersetzen eines Glases im Schrank
Was nicht zulaessig ist
- Pauschal-Klauseln ueber Mieter-Pflicht zu Endrenovierung
- Klauseln mit fixen Tapezier-Fristen
- Anteils-Klauseln ueber 50% der Renovationskosten
Deutschland: Vertraglich uebertragbar — wenn Klausel wirksam
In Deutschland kann der Vermieter die Schoenheitsreparaturen-Pflicht im Mietvertrag auf den Mieter umlegen — ABER die BGH-Rechtsprechung der letzten 15 Jahre hat einen Grossteil der gaengigen Klauseln gekippt.
Wirksame Klauseln
- "Der Mieter wird die im Mietzeitraum erforderlichen Schoenheitsreparaturen ausfuehren."
- Ohne starre Fristen, ohne Endrenovierungspflicht, ohne Wahl-Einschraenkungen.
Unwirksame Klauseln (BGH-Rechtsprechung)
Starre Fristenplaene (BGH 23.06.2004 - VIII ZR 361/03)
- "Kueche/Bad alle 3 Jahre, Wohnzimmer alle 5 Jahre, Schlafzimmer alle 7 Jahre"
- Unwirksam — fuehrt zur Renovations-Pflicht ohne Bedarf
- "Bei Auszug ist die Wohnung renoviert zurueckzugeben"
- Unwirksam — auch ohne starre Fristen
- Wenn Mieter eine unrenovierte Wohnung uebernimmt, ist jede Schoenheitsreparaturen-Klausel unwirksam — auch eine an sich rechtskonforme
- "Die Wohnung ist in hellen, neutralen Farben zurueckzugeben"
- Unwirksam — beschraenkt Mieter unangemessen
Konsequenz fuer DE-Vermieter
Wenn die Klausel unwirksam ist, gilt sie als nicht vorhanden — der Vermieter traegt die volle Schoenheitsreparaturen-Pflicht. Anteilige Kostenteilung ist aktuell nicht moeglich (BGH IX ZR 226/15).
Oesterreich: Erhaltungspflicht des Vermieters
In Oesterreich ist die Erhaltungspflicht des Vermieters in §§ 1096 ABGB und §§ 1097-1108 ABGB klar geregelt — Tapezieren, Streichen, Reparaturen sind grundsaetzlich Vermieter-Sache.
Im MRG-Vollanwendungsbereich (§§ 3-4 MRG) sind Vermieter-Pflichten weitgehend unabdingbar — vertragliche Umlagen sind weitgehend unwirksam.
Vergleichs-Tabelle
| Aspekt | CH | DE | AT |
| Grundsatz | Vermieter | Vermieter (Klausel mgl.) | Vermieter |
| Klausel-Umlage moeglich? | Nein (nur kleine Rep.) | Ja, wenn wirksam | Nein im Voll-MRG |
| Starre Fristen | Unwirksam | Unwirksam (BGH) | Unwirksam |
| Endrenovierung | Unzulaessig | Unzulaessig | Unzulaessig |
| Quotenklausel | Unzulaessig | Unzulaessig (BGH IX ZR 226/15) | Unzulaessig |
| Bei Unrenoviert-Uebernahme | egal | Klausel insgesamt unwirksam | egal |
Praxis-Empfehlung
Schweizer Vermieter
- Akzeptieren Sie, dass Schoenheitsreparaturen Vermieter-Pflicht sind
- Kalkulieren Sie 1-2% der Jahres-Bruttomiete pro Jahr fuer Renovation
- Lebensdauer-Grenze 8 Jahre fuer Tapeten/Anstrich beachten
Deutsche Vermieter
- Pruefen Sie die Schoenheitsreparaturen-Klausel im Mietvertrag — ist sie BGH-konform?
- Bei unrenoviert uebernommener Wohnung: Klausel ist unwirksam, egal wie formuliert
- Bei Streit: TextGuard-NLP-Scan im Trygva-Wizard prueft Klausel-Wirksamkeit
Oesterreichische Vermieter
- Im Vollanwendungsbereich keine Umlage moeglich
- Bei Eigentumswohnungen mit Teil-MRG-Regelung: vertragliche Vereinbarungen pruefen
- Anwaltsberatung fuer Vertrags-Klauseln vor Erstvermietung empfohlen
Trygva-Tools
- TextGuard-Klausel-Scan erkennt unwirksame Schoenheitsreparaturen-Klauseln
- Glossar Schoenheitsreparaturen
Redaktioneller Beitrag, keine Rechtsberatung.
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