§ 33 MRG Oesterreich: Gerichtliche Aufkuendigung — Ablauf, Kosten, Fristen
Trygva Redaktion
Mietrecht-Experten

Gerichtliche Aufkuendigung § 33 MRG
Wann ist sie erforderlich?
Im MRG-Vollbereich (Altbauwohnungen, Genossenschaftswohnungen) ist die Kuendigung NUR ueber das Bezirksgericht gueltig.
Ablauf
Kosten
- Gerichtsgebuehr: ab EUR 293
- Anwaltskosten: EUR 500-2.000
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