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Schoenheitsreparaturen DACH: Wer muss was bezahlen? CH vs. DE vs. AT

Trygva Redaktion

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Mietrecht-Experten

10. Juli 20269 min Lesezeit
Schoenheitsreparaturen DACH: Wer muss was bezahlen? CH vs. DE vs. AT

Schoenheitsreparaturen DACH: Wer muss was bezahlen? CH vs. DE vs. AT

Schoenheitsreparaturen — Tapezieren, Streichen, Lackieren — sind einer der haeufigsten Streitpunkte zwischen Mieter und Vermieter. Die Regelung ist in den drei DACH-Laendern fundamental unterschiedlich.

Schweiz: Vermieter-Pflicht (kleine Reparaturen ausgenommen)

Grundsatz

Nach Art. 256 OR muss der Vermieter die Mietsache in vertragsgemaessem Zustand erhalten — das schliesst Tapezieren, Streichen und groessere Reparaturen ein.

Ausnahme: kleinere Reparaturen (Art. 259 OR)

Der Mieter traegt nur kleinere Reparaturen — kantonal mit Maximalbetrag definiert (typisch CHF 100-200 pro Reparatur). Beispiele:

  • Auswechseln einer Dichtung am Wasserhahn
  • Reparieren einer defekten Steckdose
  • Ersetzen eines Glases im Schrank

Was nicht zulaessig ist

  • Pauschal-Klauseln ueber Mieter-Pflicht zu Endrenovierung
  • Klauseln mit fixen Tapezier-Fristen
  • Anteils-Klauseln ueber 50% der Renovationskosten

Deutschland: Vertraglich uebertragbar — wenn Klausel wirksam

In Deutschland kann der Vermieter die Schoenheitsreparaturen-Pflicht im Mietvertrag auf den Mieter umlegen — ABER die BGH-Rechtsprechung der letzten 15 Jahre hat einen Grossteil der gaengigen Klauseln gekippt.

Wirksame Klauseln

  • "Der Mieter wird die im Mietzeitraum erforderlichen Schoenheitsreparaturen ausfuehren."
  • Ohne starre Fristen, ohne Endrenovierungspflicht, ohne Wahl-Einschraenkungen.

Unwirksame Klauseln (BGH-Rechtsprechung)

Starre Fristenplaene (BGH 23.06.2004 - VIII ZR 361/03)

  • "Kueche/Bad alle 3 Jahre, Wohnzimmer alle 5 Jahre, Schlafzimmer alle 7 Jahre"
  • Unwirksam — fuehrt zur Renovations-Pflicht ohne Bedarf
Endrenovierungs-Klauseln (BGH 14.05.2003 - VIII ZR 308/02)
  • "Bei Auszug ist die Wohnung renoviert zurueckzugeben"
  • Unwirksam — auch ohne starre Fristen
Schoenheitsreparaturen bei unrenoviert uebernommener Wohnung (BGH 18.03.2015 - VIII ZR 185/14)
  • Wenn Mieter eine unrenovierte Wohnung uebernimmt, ist jede Schoenheitsreparaturen-Klausel unwirksam — auch eine an sich rechtskonforme
Ausgewaehlte-Farben-Klauseln (BGH 18.06.2008 - VIII ZR 224/07)
  • "Die Wohnung ist in hellen, neutralen Farben zurueckzugeben"
  • Unwirksam — beschraenkt Mieter unangemessen

Konsequenz fuer DE-Vermieter

Wenn die Klausel unwirksam ist, gilt sie als nicht vorhanden — der Vermieter traegt die volle Schoenheitsreparaturen-Pflicht. Anteilige Kostenteilung ist aktuell nicht moeglich (BGH IX ZR 226/15).

Oesterreich: Erhaltungspflicht des Vermieters

In Oesterreich ist die Erhaltungspflicht des Vermieters in §§ 1096 ABGB und §§ 1097-1108 ABGB klar geregelt — Tapezieren, Streichen, Reparaturen sind grundsaetzlich Vermieter-Sache.

Im MRG-Vollanwendungsbereich (§§ 3-4 MRG) sind Vermieter-Pflichten weitgehend unabdingbar — vertragliche Umlagen sind weitgehend unwirksam.

Vergleichs-Tabelle

AspektCHDEAT
GrundsatzVermieterVermieter (Klausel mgl.)Vermieter
Klausel-Umlage moeglich?Nein (nur kleine Rep.)Ja, wenn wirksamNein im Voll-MRG
Starre FristenUnwirksamUnwirksam (BGH)Unwirksam
EndrenovierungUnzulaessigUnzulaessigUnzulaessig
QuotenklauselUnzulaessigUnzulaessig (BGH IX ZR 226/15)Unzulaessig
Bei Unrenoviert-UebernahmeegalKlausel insgesamt unwirksamegal

Praxis-Empfehlung

Schweizer Vermieter

  • Akzeptieren Sie, dass Schoenheitsreparaturen Vermieter-Pflicht sind
  • Kalkulieren Sie 1-2% der Jahres-Bruttomiete pro Jahr fuer Renovation
  • Lebensdauer-Grenze 8 Jahre fuer Tapeten/Anstrich beachten

Deutsche Vermieter

  • Pruefen Sie die Schoenheitsreparaturen-Klausel im Mietvertrag — ist sie BGH-konform?
  • Bei unrenoviert uebernommener Wohnung: Klausel ist unwirksam, egal wie formuliert
  • Bei Streit: TextGuard-NLP-Scan im Trygva-Wizard prueft Klausel-Wirksamkeit

Oesterreichische Vermieter

  • Im Vollanwendungsbereich keine Umlage moeglich
  • Bei Eigentumswohnungen mit Teil-MRG-Regelung: vertragliche Vereinbarungen pruefen
  • Anwaltsberatung fuer Vertrags-Klauseln vor Erstvermietung empfohlen

Trygva-Tools

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Redaktioneller Beitrag, keine Rechtsberatung.

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