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Mieterhöhung in Deutschland: Mietspiegel, Kappungsgrenze, Fristen (§ 558 BGB)

Trygva Redaktion

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Mietrecht-Experten

18. August 202613 min Lesezeit
Mieterhöhung in Deutschland: Mietspiegel, Kappungsgrenze, Fristen (§ 558 BGB)

Mieterhöhung in Deutschland — der Komplettguide

In Deutschland regelt § 558 BGB die Mieterhöhung bei laufenden Mietverhältnissen. Es gibt drei Wege, die Miete zu erhöhen — jeder mit eigenen Voraussetzungen und Risiken.

1. Die 3 Erhöhungswege

WegRechtsbasisMaximaler Anstieg
Vergleichsmiete§ 558 BGBbis ortsübliche Vergleichsmiete
Modernisierung§ 559 BGB8% der Modernisierungskosten p.a.
Indexmiete/Staffelmiete§ 557a/b BGBWie vertraglich vereinbart

2. Mieterhöhung nach § 558 BGB — die Vergleichsmiete

Voraussetzungen

  • Mindestens 15 Monate seit Einzug oder letzter Erhöhung
  • Schriftliche Form (Brief, kein E-Mail!)
  • Begründung (Mietspiegel, 3 Vergleichswohnungen, Sachverständigengutachten)
  • Zustimmungsfrist Mieter: 2 Monate
  • Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)

    • Standard: Maximal 20% Erhöhung in 3 Jahren
    • Angespannte Wohnungsmärkte (per Landesverordnung): Maximal 15% in 3 Jahren
    • Bezieht sich auf die Miete vor 3 Jahren — NICHT auf die aktuelle Miete

    Beispiel

    • Miete heute: 1'000 EUR
    • Miete vor 3 Jahren: 900 EUR
    • Kappungsgrenze 20%: 900 × 1.20 = 1'080 EUR maximal
    • Erhöhung: 1'080 - 1'000 = 80 EUR

    3. Begründungs-Methoden

    Methode 1: Mietspiegel (am häufigsten)

    • Stadt/Gemeinde veröffentlicht offiziellen Mietspiegel
    • Faktoren: Lage, Baujahr, Ausstattung, Wohnfläche
    • Vorteil: Sehr rechtssicher
    • Nachteil: Limitiert auf Mietspiegel-Wert

    Methode 2: 3 Vergleichswohnungen

    • Drei vergleichbare Wohnungen mit höherer Miete benennen
    • Identische Ausstattung, ähnliche Größe
    • Im selben Stadtteil

    Methode 3: Sachverständigengutachten

    • Vereidigter Bausachverständiger
    • Kosten: 500–1'500 EUR
    • Sinnvoll bei hochwertigen Objekten

    Methode 4: Mietdatenbank

    • Lokale Datenbank (z.B. immobilienscout24-Daten)
    • Weniger rechtssicher als Mietspiegel

    4. Modernisierungsumlage (§ 559 BGB)

    Was zählt als Modernisierung?

    • Energetische Sanierung (Dämmung, Fenster)
    • Heizungsumstellung
    • Bad-Modernisierung
    • Einbau von Aufzügen
    • Wohnwertverbesserung
    NICHT zählt:
    • Reparaturen
    • Instandhaltung
    • Schönheitsreparaturen
    Berechnung:
    • 8% der Modernisierungskosten / Jahr (NICHT auf die ganze Miete)
    • Beispiel: 50'000 EUR Modernisierung → 50'000 × 8% / 12 = 333 EUR/Mo zusätzlich
    Kappungsgrenze (§ 559 Abs. 3a BGB):
    • Bei Mieten unter 7 EUR/m²: max. 2 EUR/m²/Mo Anstieg in 6 Jahren
    • Bei Mieten ≥ 7 EUR/m²: max. 3 EUR/m²/Mo Anstieg in 6 Jahren

    5. Indexmiete (§ 557b BGB)

    • Miete an Verbraucherpreisindex (VPI) gekoppelt
    • Anpassung mindestens jährlich
    • Modernisierungsumlage NICHT möglich
    • Vorteil für Vermieter: automatische Anpassung an Inflation

    6. Staffelmiete (§ 557a BGB)

    • Im Vertrag fixe Staffeln vereinbaren (z.B. +30 EUR/Jahr)
    • Maximale Laufzeit: keine (wie 2020 entschieden)
    • Modernisierungsumlage NICHT möglich

    7. Mietpreisbremse (§§ 556d-556g BGB)

    In angespannten Märkten (per Landesverordnung):

    • Neuvermietungs-Miete max. 10% über ortsüblicher Vergleichsmiete
    • Ausnahmen: Neubau (ab 1.10.2014), umfassende Modernisierung
    • Wirkt sich indirekt auf Erhöhungen aus

    8. Häufige Fehler

  • Begründung fehlt → Erhöhung unwirksam
  • Falsche Berechnung Kappungsgrenze → Mieter klagt erfolgreich
  • 15-Monate-Frist nicht eingehalten → Erhöhung verschoben
  • E-Mail statt Brief → Erhöhung unwirksam
  • Keine Anfechtungsbelehrung → Verlängerte Anfechtungsfrist
  • 9. Beispielrechnung

    Vermieter hat 80 m² Wohnung in München, Miete 1'200 EUR (15 EUR/m²). Mietspiegel zeigt 17 EUR/m² für vergleichbare Wohnungen.

    • Ortsübliche Vergleichsmiete: 80 × 17 = 1'360 EUR
    • Erhöhung: 1'360 - 1'200 = 160 EUR (+13.3%)
    • Kappungsgrenze: 1'200 × 1.15 (München angespannt) = 1'380 EUR ✅ OK
    • 15-Monate-Frist: ✅ erfüllt
    • Begründung: Mietspiegel München ✅
    • Neue Miete: 1'360 EUR (Mieter hat 2 Monate Zustimmungsfrist)

    Cross-Links

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    Redaktioneller Beitrag. Keine Rechtsberatung.

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