Mieterhöhung in Deutschland: Mietspiegel, Kappungsgrenze, Fristen (§ 558 BGB)
Trygva Redaktion
Mietrecht-Experten

Mieterhöhung in Deutschland — der Komplettguide
In Deutschland regelt § 558 BGB die Mieterhöhung bei laufenden Mietverhältnissen. Es gibt drei Wege, die Miete zu erhöhen — jeder mit eigenen Voraussetzungen und Risiken.
1. Die 3 Erhöhungswege
| Weg | Rechtsbasis | Maximaler Anstieg |
| Vergleichsmiete | § 558 BGB | bis ortsübliche Vergleichsmiete |
| Modernisierung | § 559 BGB | 8% der Modernisierungskosten p.a. |
| Indexmiete/Staffelmiete | § 557a/b BGB | Wie vertraglich vereinbart |
2. Mieterhöhung nach § 558 BGB — die Vergleichsmiete
Voraussetzungen
Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)
- Standard: Maximal 20% Erhöhung in 3 Jahren
- Angespannte Wohnungsmärkte (per Landesverordnung): Maximal 15% in 3 Jahren
- Bezieht sich auf die Miete vor 3 Jahren — NICHT auf die aktuelle Miete
Beispiel
- Miete heute: 1'000 EUR
- Miete vor 3 Jahren: 900 EUR
- Kappungsgrenze 20%: 900 × 1.20 = 1'080 EUR maximal
- Erhöhung: 1'080 - 1'000 = 80 EUR
3. Begründungs-Methoden
Methode 1: Mietspiegel (am häufigsten)
- Stadt/Gemeinde veröffentlicht offiziellen Mietspiegel
- Faktoren: Lage, Baujahr, Ausstattung, Wohnfläche
- Vorteil: Sehr rechtssicher
- Nachteil: Limitiert auf Mietspiegel-Wert
Methode 2: 3 Vergleichswohnungen
- Drei vergleichbare Wohnungen mit höherer Miete benennen
- Identische Ausstattung, ähnliche Größe
- Im selben Stadtteil
Methode 3: Sachverständigengutachten
- Vereidigter Bausachverständiger
- Kosten: 500–1'500 EUR
- Sinnvoll bei hochwertigen Objekten
Methode 4: Mietdatenbank
- Lokale Datenbank (z.B. immobilienscout24-Daten)
- Weniger rechtssicher als Mietspiegel
4. Modernisierungsumlage (§ 559 BGB)
Was zählt als Modernisierung?
- Energetische Sanierung (Dämmung, Fenster)
- Heizungsumstellung
- Bad-Modernisierung
- Einbau von Aufzügen
- Wohnwertverbesserung
- Reparaturen
- Instandhaltung
- Schönheitsreparaturen
- 8% der Modernisierungskosten / Jahr (NICHT auf die ganze Miete)
- Beispiel: 50'000 EUR Modernisierung → 50'000 × 8% / 12 = 333 EUR/Mo zusätzlich
- Bei Mieten unter 7 EUR/m²: max. 2 EUR/m²/Mo Anstieg in 6 Jahren
- Bei Mieten ≥ 7 EUR/m²: max. 3 EUR/m²/Mo Anstieg in 6 Jahren
5. Indexmiete (§ 557b BGB)
- Miete an Verbraucherpreisindex (VPI) gekoppelt
- Anpassung mindestens jährlich
- Modernisierungsumlage NICHT möglich
- Vorteil für Vermieter: automatische Anpassung an Inflation
6. Staffelmiete (§ 557a BGB)
- Im Vertrag fixe Staffeln vereinbaren (z.B. +30 EUR/Jahr)
- Maximale Laufzeit: keine (wie 2020 entschieden)
- Modernisierungsumlage NICHT möglich
7. Mietpreisbremse (§§ 556d-556g BGB)
In angespannten Märkten (per Landesverordnung):
- Neuvermietungs-Miete max. 10% über ortsüblicher Vergleichsmiete
- Ausnahmen: Neubau (ab 1.10.2014), umfassende Modernisierung
- Wirkt sich indirekt auf Erhöhungen aus
8. Häufige Fehler
9. Beispielrechnung
Vermieter hat 80 m² Wohnung in München, Miete 1'200 EUR (15 EUR/m²). Mietspiegel zeigt 17 EUR/m² für vergleichbare Wohnungen.
- Ortsübliche Vergleichsmiete: 80 × 17 = 1'360 EUR
- Erhöhung: 1'360 - 1'200 = 160 EUR (+13.3%)
- Kappungsgrenze: 1'200 × 1.15 (München angespannt) = 1'380 EUR ✅ OK
- 15-Monate-Frist: ✅ erfüllt
- Begründung: Mietspiegel München ✅
- Neue Miete: 1'360 EUR (Mieter hat 2 Monate Zustimmungsfrist)
Cross-Links
- Mieterhöhung Schweiz
- Indexmiete vs. Staffelmiete
- Mieterhöhung nach Renovation
- Pillar: Mieterhöhung DACH
- Tool: Mieterhöhungs-Rechner
Redaktioneller Beitrag. Keine Rechtsberatung.
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