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Maklerkosten Schweiz 2026: Was darf verlangt werden? (Vermietung & Verkauf)

Trygva Redaktion

Trygva Redaktion

Mietrecht-Experten

19. September 20269 min Lesezeit
Maklerkosten Schweiz 2026: Was darf verlangt werden? (Vermietung & Verkauf)

Maklerkosten Schweiz 2026

Im Gegensatz zu Deutschland (mit dem Bestellerprinzip seit 2015) hat die Schweiz keine explizite gesetzliche Regelung — aber die Praxis und OR Art. 412–418 (Maklervertrag) setzen klare Grenzen.

1. Wer zahlt den Makler?

Grundregel (Schweiz): Der Auftraggeber zahlt den Makler.

Auftrag vonWer zahlt
Vermieter (Inserat schalten)Vermieter
Eigentümer (Verkaufsmandat)Eigentümer
Mietinteressent (Suchauftrag)Mietinteressent
Käufer (Suchauftrag)Käufer
> Wichtig: Maklergebühren des Vermieters dürfen NICHT auf den Mieter umgelegt werden. Mieter, der gezwungen wurde, kann zurückfordern (Art. 257e Abs. 2 OR analog).

2. Übliche Provisions-Höhen 2026

Vermietung

ObjektProvision
Wohnung Standard50–100% einer Monatsmiete
Wohnung Premium-Lage100–150% einer Monatsmiete
Geschäftsraum1–3 Monatsmieten
Möblierte Wohnung1–2 Monatsmieten +

Verkauf

ObjektProvision
Wohnung CHF < 1 Mio2.5–3.5% des Verkaufspreises
Wohnung CHF 1–3 Mio1.8–2.5%
Mehrfamilienhaus1.5–2.5%
Gewerbe-Immobilie1–2%
Luxus-Liegenschaft1–1.5%
> Plus MwSt 8.1% (Stand 2026). Provisionen sind in der Regel verhandelbar.

3. Was darf der Makler tun?

Pflichten Makler (OR Art. 412):

  • Sorgfältig Mieter/Käufer suchen
  • Wahrhaft über Objekt informieren
  • Verschwiegen über Vermieter/Eigentümer
  • Verträge entwerfen (optional)
Keine Pflicht:
  • Erfolg garantieren (es sei denn, vereinbart)
  • Den ersten Interessenten akzeptieren
  • Bestimmte Methoden anwenden

4. Wann ist die Provision fällig?

Provisions-Fälligkeit (OR Art. 413 Abs. 1):

  • Erfolgsabhängig: nur bei tatsächlichem Vertragsabschluss
  • Bei Rücktritt vom Vertrag: keine Provision (es sei denn, schuldhaft)
  • Verhandlungsbruch durch Eigentümer: oft volle Provision
Beispiel:
  • Makler vermittelt Wohnung CHF 2'000/Mo
  • Provision: 100% einer Monatsmiete = CHF 2'000
  • Vermieter unterschreibt mit anderem Interessenten → keine Provision für Makler
  • Vermieter unterschreibt mit Makler-Interessenten → Provision fällig

5. Klauseln, die ungültig sind

❌ "Mieter trägt Maklerprovision"

Verboten in CH (analog § 2 WoVermG DE). Versteckte Umlage = nichtig.

❌ "Provision auch bei Nicht-Erfolg"

Bei Maklervertrag mit Erfolgsabhängigkeit ungültig (außer bei Sondervertrag wie "Aufwandsentschädigung").

❌ "Provision in beliebiger Höhe"

Maximum nach OR Art. 417 beschränkt: "übermäßige Vergütungen können vom Richter herabgesetzt werden". Praktisch: > 200% einer Monatsmiete prüfungswürdig.

❌ "Mieter unterschreibt Maklerprovision direkt mit Vermieter"

Umgehungsversuch — Schlichtungsbehörde erkennt das.

6. Mieter wehrt sich gegen Maklerprovision

Rechtsweg für Mieter:

  • Verlangung Aufhebung der Klausel
  • Rückforderung bezahlter Provision (Art. 62 OR Bereicherung)
  • Mietverband-Beratung kostenlos
  • Schlichtungsbehörde kostenlos
  • Mietgericht bei Erfolglosigkeit
  • > Praxis: Bei nachweisbarer Umlegung gewinnt Mieter zu >90%.

    7. Tipps für Vermieter

    Bei Selbstvermarktung

    • ✅ Sparen Sie 1 Monatsmiete (CHF 2'000–5'000)
    • ✅ Nutzen Sie ImmoScout24, Homegate, Comparis (CHF 30–100 Inserate)
    • ✅ Trygva-Mieterscreening + Bonitätscheck
    • ✅ Trygva-Mietvertragstool für Standardvertrag

    Mit Makler

    • Schriftlicher Vertrag mit klarer Provisions-Höhe
    • Erfolgshonorar (nicht Aufwand)
    • Exklusiv-Mandat vermeiden (außer Premium-Objekt)
    • Provisionsbegrenzung auf 100% einer Monatsmiete

    8. Hybrid-Ansatz: Trygva + Makler

    Trygva übernimmt:

    • Mieterscreening
    • Bonitätscheck
    • Vertragstool
    • Übergabeprotokoll
    Makler übernimmt:
    • Inserat-Vermarktung
    • Besichtigungs-Termine
    • Verhandlung
    Provisions-Reduktion möglich (50% statt 100% einer Monatsmiete), weil Makler weniger leistet.

    9. Steuerliche Behandlung

    Privatperson (Vermieter):

    • Maklerkosten NICHT abzugsfähig (CH)
    • Bei Verkauf: ⚠️ Abzug bei Grundstückgewinnsteuer möglich
    Juristische Person (Immobilien-AG):
    • Voll abzugsfähig als Geschäftskosten

    Cross-Links

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    Redaktioneller Beitrag. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

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