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Kündigung nach Erbschaft: Was passiert, wenn der Vermieter stirbt? (CH/DE/AT)

Trygva Redaktion

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Mietrecht-Experten

26. September 202611 min Lesezeit
Kündigung nach Erbschaft: Was passiert, wenn der Vermieter stirbt? (CH/DE/AT)

Kündigung nach Erbschaft: Erben & Mietvertrag

Der Tod des Vermieters ist eine emotionale und rechtliche Komplexität. Mietverträge werden nicht automatisch beendet — die Erben treten in den Vertrag ein. Was Vermieter-Erben wissen müssen.

1. Rechtsgrundlagen

LandNormInhalt
🇨🇭 CHOR Art. 261Mietvertrag geht auf Erben über
🇩🇪 DEBGB §563aEintrittsrecht von Familienangehörigen
🇩🇪 DEBGB §564Sonderkündigungsrecht des Erben
🇦🇹 AT§ 14 MRGEintritt naher Angehöriger
🇦🇹 AT§ 1116a ABGBTod beendet nicht den Mietvertrag

2. Was passiert nach dem Tod des Vermieters?

Schritt 1: Erbschaftsanfall (Erbgang)

  • Erben treten automatisch in alle Rechte und Pflichten ein
  • Keine Anzeige notwendig (CH)
  • DE: BGB §1922 Universalsukzession

Schritt 2: Erbenfeststellung

  • Erbschein (DE) oder Erbenbescheinigung (CH/AT) ausstellen lassen
  • Bei mehreren Erben: Erbengemeinschaft
  • Erbengemeinschaft = Gesamthandsgemeinschaft (alle Erben gemeinsam Vermieter)

Schritt 3: Mieter informieren

  • Schriftlich über Vermieter-Wechsel informieren
  • Neue Bankverbindung für Mietzahlungen mitteilen
  • Bei mehreren Erben: einen Bevollmächtigten benennen

3. Kündigung durch Erben

Ordentliche Kündigung

Möglich — Erben können wie der Verstorbene kündigen
  • Gesetzliche Frist (CH 3 Mo, DE 3-9 Mo nach Mietdauer, AT je nach Vertrag)
  • Amtliches Formular (CH)
  • Begründung wenn Mieter es verlangt (CH OR Art. 271)

Eigenbedarfskündigung

Möglich — wenn der Erbe die Wohnung selbst benötigt
  • Hohe Anforderungen an Begründung
  • Bei Erbengemeinschaft: ein Erbe muss benennen, der einziehen will
  • Sperrfrist nach Eigentumserwerb beachten (DE §577a BGB)

Sonderkündigungsrecht (nur DE)

§ 564 BGB:
  • Erbe darf außerordentlich kündigen
  • Frist: 1 Monat (statt der regulären 3-9 Monate)
  • Voraussetzung: Kündigung innerhalb 1 Monat ab Kenntnis vom Erbgang
Beispiel:
  • Vermieter stirbt am 1.3.2026
  • Erbe erfährt am 5.3.2026
  • Sonderkündigungsfrist endet am 5.4.2026
  • Kündigung mit 1-Monats-Frist möglich → Mietende 30.4. oder 31.5.

4. Sonderfall: Mieter stirbt

Eintrittsberechtigte (DE §563 BGB / AT §14 MRG)

Wer tritt automatisch in den Mietvertrag ein?
  • Ehegatte / eingetragener Partner
  • Lebensgefährte (mind. 3 Jahre Haushalt)
  • Kinder
  • Andere Familienangehörige im Haushalt

Erben

Wenn keine Eintrittsberechtigten: Erben treten ein
  • Können das Mietverhältnis fortsetzen ODER
  • Sonderkündigungsrecht nutzen (DE §564 BGB, 1 Monat)

5. Praxis-Beispiel: Erbengemeinschaft

Sachverhalt: Vermieter stirbt, hinterlässt 3 Kinder (Erbengemeinschaft). Wohnung an Mieter A vermietet.

Optionen

  • Wohnung halten und vermieten
  • - Mietverhältnis fortsetzen - Mieteinnahmen anteilig (je 1/3) - Verwalter benennen (oft 1 Erbe)

  • Wohnung verkaufen
  • - Mietverhältnis geht auf Käufer über (OR Art. 261, BGB §566 "Kauf bricht nicht Miete") - Bei Sperrfrist (DE §577a) kein Eigenbedarf möglich

  • Eigenbedarfs-Kündigung durch einen Erben
  • - Nur wenn dieser tatsächlich einziehen will - Andere Erben müssen zustimmen - Ordentliche Frist + Härteklausel beachten

  • Erbteilung mit Real-Aufteilung
  • - Komplex, oft Notar nötig - Mietverhältnis bleibt bestehen

    6. Steuerliche Konsequenzen für Erben

    Erbschaftssteuer (CH/DE/AT)

    • CH: kantonal geregelt (z.B. Zürich frei für direkte Nachkommen)
    • DE: Steuerklassen, Freibeträge
    • AT: Erbschaftssteuer 2008 abgeschafft, aber Grunderwerbssteuer

    Laufende Mieteinnahmen

    • Voll steuerpflichtig ab Erbgang
    • Aufteilung anteilig bei Erbengemeinschaft

    Verkauf der Wohnung

    • Grundstückgewinnsteuer (CH) / Spekulationssteuer (DE)
    • Veräußerung innerhalb 10 Jahren oft besteuert

    7. Häufige Fehler

  • Mieter nicht informiert → Mietzahlungen gehen ans alte Konto
  • Erbschein zu lange verzögert → Bank lehnt Auszahlung ab
  • Sonderkündigung verpasst (DE) → reguläre lange Frist
  • Eigenbedarf vorgeschoben → Klage durch Mieter gewinnt
  • 8. Checkliste für Erben-Vermieter

    AufgabeFrist
    Erbschein/Erbenbescheinigung beantragensofort
    Mieter informierenbinnen 4 Wochen
    Bankkonto auf Erben/Erbengemeinschaftbinnen 2 Mo
    Sonderkündigung prüfen (DE)1 Mo nach Kenntnis
    Mietkaution-Sperrkonto übertragenbinnen 6 Mo
    Steuerberater einbeziehenbinnen 3 Mo
    Versicherungen aktualisierenbinnen 1 Mo

    Cross-Links

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    Redaktioneller Beitrag. Keine Rechts- oder Steuerberatung. Bei Erbfällen empfehlen wir die Konsultation eines Notars und Steuerberaters.

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