Wie viel Mietrueckstand fuer Kuendigung? Grenzwerte CH/DE/AT
Trygva Redaktion
Mietrecht-Experten

Wie viel Mietrueckstand fuer Kuendigung? Grenzwerte CH/DE/AT
Wann genau darf ich als Vermieter fristlos kuendigen? Die Antwort ist nicht "ab 2 Monaten Miete" — sie haengt vom Land, vom Vertrag und vom konkreten Verlauf ab.
Schweiz: 30-Tage-Nachfrist (Art. 257d OR) — kein Mindest-Rueckstand
In der Schweiz gibt es keinen minimum Rueckstands-Betrag. Nach Art. 257d OR koennen Sie auch wegen einer einzigen unbezahlten Miete fristlos kuendigen — vorausgesetzt:
Praxis: Auch CHF 500 Rueckstand reichen formal aus. Aber die Sozialklausel der Schlichtungsbehoerde greift bei kleinen Rueckstaenden oft zugunsten des Mieters — insbesondere wenn Zahlung nach Kuendigung doch noch eingeht.
Deutschland: 2 Monatsmieten (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB)
Die deutsche Regelung ist klarer: Fristlose Kuendigung wegen Zahlungsverzug ist moeglich, wenn der Mieter mit Mietzahlungen in zwei aufeinanderfolgenden Terminen im Verzug ist und der gesamte Rueckstand mindestens eine Monatsmiete + ein Cent betraegt.
Alternative Schwelle (§ 543 Abs. 2 Nr. 3a BGB): Mieter mit Rueckstand von mehr als 2 Monatsmieten ueber einen Zeitraum, der zwei Monate erstreckt.
Schon-Schon-Frist (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB)
Wenn der Mieter binnen 2 Monaten nach Zustellung der Raeumungsklage den Rueckstand vollstaendig begleicht, ist die fristlose Kuendigung unwirksam — die ordentliche Kuendigung bleibt aber bestehen. Das ist ein einmaliges Schon-Recht; es greift nicht bei wiederholtem Verzug.
Oesterreich: § 1118 ABGB / § 30 Abs. 2 Z 1 MRG
Im MRG-Vollanwendungsbereich: Aufkuendigung wegen "qualifizierten Mietzinsrueckstandes" — typisch ab 2 Monatsmieten, oder bei wiederholter Saeumigkeit.
Bei Geschaeftsraummiete und im Teil-MRG-Bereich gilt § 1118 ABGB — schon eine unbezahlte Miete kann zur Aufkuendigung fuehren, sofern qualifiziert (z.B. mehrfach gemahnt).
Praxisbeispiel: 1.500 EUR Mietrueckstand
| Land | Fristlos zulaessig ab? | Schon-Schon? |
| CH | Nach 30-Tage-Nachfrist + Mahnung — auch wenn Miete CHF 1.000 | Schlichtungs-Praxis: bei Zahlung vor Verfahren oft Erstreckung |
| DE | Wenn Miete EUR 750/Monat: nein (Schwelle = 2 Mietzahlungen, hier nur 1 + Anteil). Bei Miete EUR 700: ja | Schon-Schon-Frist: 2 Monate nach Klage-Zustellung |
| AT | Bei Miete EUR 750: nein, Schwelle 2 Monatsmieten = EUR 1.500. Genau am Limit. | OGH: zaehlt strikt, nicht "fast 2 Monate" |
Praxis-Strategie
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Redaktioneller Beitrag, keine Rechtsberatung.
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