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5 häufige Fehler bei Mieterkündigungen

Trygva Redaktion

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Mietrecht-Experten

22. Januar 20266 min Lesezeit
5 häufige Fehler bei Mieterkündigungen

5 häufige Fehler bei Mieterkündigungen

Jedes Jahr werden in der Schweiz tausende Mietkündigungen angefochten – oft erfolgreich. Hier sind die fünf häufigsten Fehler, die Sie vermeiden sollten.

Fehler 1: Falscher Kündigungstermin

Das Problem: Die Kündigung erfolgt nicht auf einen ortsüblichen Termin.

Die Lösung: Informieren Sie sich über die ortsüblichen Termine in Ihrer Gemeinde. In den meisten Kantonen sind dies:

  • 31. März
  • 30. Juni
  • 30. September
  • 31. Dezember

Fehler 2: Verspätete Zustellung

Das Problem: Die Kündigung erreicht den Mieter nicht rechtzeitig.

Die Lösung: Versenden Sie die Kündigung mit eingeschriebenem Brief und berücksichtigen Sie:

  • 7 Tage Abholfrist bei der Post
  • Feiertage und Wochenenden
  • Die Kündigungsfrist beginnt erst nach Empfang

Fehler 3: Fehlende Ehegattenkündigung

Das Problem: Bei verheirateten Mietern wird nur ein Partner gekündigt.

Die Lösung:

  • Separate Kündigung an beide Ehegatten
  • Auch wenn nur einer im Mietvertrag steht
  • Gilt auch für eingetragene Partnerschaften

Fehler 4: Unzureichende Dokumentation

Das Problem: Bei einer Anfechtung fehlen Beweise.

Die Lösung:

  • Alle Schritte dokumentieren
  • Zustellnachweise aufbewahren
  • Zeitstempel verwenden

Fehler 5: Missbräuchliche Kündigung

Das Problem: Die Kündigung wird als Vergeltung wahrgenommen.

Die Lösung:

  • Nie direkt nach einer Mieterbeschwerde kündigen
  • Sachliche, nachvollziehbare Begründung
  • Wartefristen einhalten

Wie Trygva hilft

Unser Wizard führt Sie durch jeden Schritt und warnt Sie vor potenziellen Fehlern, bevor sie passieren.

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