5 häufige Fehler bei Mieterkündigungen
Trygva Redaktion
Mietrecht-Experten

5 häufige Fehler bei Mieterkündigungen
Jedes Jahr werden in der Schweiz tausende Mietkündigungen angefochten – oft erfolgreich. Hier sind die fünf häufigsten Fehler, die Sie vermeiden sollten.
Fehler 1: Falscher Kündigungstermin
Das Problem: Die Kündigung erfolgt nicht auf einen ortsüblichen Termin.
Die Lösung: Informieren Sie sich über die ortsüblichen Termine in Ihrer Gemeinde. In den meisten Kantonen sind dies:
- 31. März
- 30. Juni
- 30. September
- 31. Dezember
Fehler 2: Verspätete Zustellung
Das Problem: Die Kündigung erreicht den Mieter nicht rechtzeitig.
Die Lösung: Versenden Sie die Kündigung mit eingeschriebenem Brief und berücksichtigen Sie:
- 7 Tage Abholfrist bei der Post
- Feiertage und Wochenenden
- Die Kündigungsfrist beginnt erst nach Empfang
Fehler 3: Fehlende Ehegattenkündigung
Das Problem: Bei verheirateten Mietern wird nur ein Partner gekündigt.
Die Lösung:
- Separate Kündigung an beide Ehegatten
- Auch wenn nur einer im Mietvertrag steht
- Gilt auch für eingetragene Partnerschaften
Fehler 4: Unzureichende Dokumentation
Das Problem: Bei einer Anfechtung fehlen Beweise.
Die Lösung:
- Alle Schritte dokumentieren
- Zustellnachweise aufbewahren
- Zeitstempel verwenden
Fehler 5: Missbräuchliche Kündigung
Das Problem: Die Kündigung wird als Vergeltung wahrgenommen.
Die Lösung:
- Nie direkt nach einer Mieterbeschwerde kündigen
- Sachliche, nachvollziehbare Begründung
- Wartefristen einhalten
Wie Trygva hilft
Unser Wizard führt Sie durch jeden Schritt und warnt Sie vor potenziellen Fehlern, bevor sie passieren.
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