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Fristenstillstand SchKG: Diese Daten muessen Sie kennen

Trygva Redaktion

Trygva Redaktion

Mietrecht-Experten

5. Mai 20264 min Lesezeit
Fristenstillstand SchKG: Diese Daten muessen Sie kennen

Fristenstillstand SchKG

Betreibungsferien (Art. 56 SchKG)

ZeitraumDauer
Ostern7 Tage (Karfreitag bis Ostermontag+6)
Sommer15.7. – 31.7.
Weihnachten18.12. – 2.1.

Auswirkung auf Kuendigungen

Waehrend des Stillstands:

  • Keine Betreibungsurkunden zustellbar
  • Mahnfristen laufen NICHT
  • Kuendigungen selbst NICHT betroffen (nur Betreibung)

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