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Eigenbedarf richtig begründen: So geht's

Trygva Redaktion

Trygva Redaktion

Mietrecht-Experten

29. Januar 20267 min Lesezeit
Eigenbedarf richtig begründen: So geht's

Eigenbedarf richtig begründen: So geht's

Die Kündigung wegen Eigenbedarf ist ein legitimer Grund, aber die Anforderungen sind hoch. Dieser Artikel zeigt, wie Sie Eigenbedarf korrekt geltend machen.

Was ist Eigenbedarf?

Eigenbedarf liegt vor, wenn Sie oder nahe Angehörige die Wohnung selbst nutzen möchten. Anerkannte Gründe sind:

  • Selbstnutzung durch den Eigentümer
  • Nutzung durch Kinder, Eltern, Geschwister
  • Nutzung durch eingetragene Partner

Anforderungen an die Begründung

1. Konkret und nachvollziehbar

❌ Schlecht: "Ich benötige die Wohnung für Eigenbedarf."

✅ Gut: "Meine Tochter Maria (24) zieht nach Abschluss ihres Studiums zurück nach Zürich und benötigt ab 1. Juli 2026 eine Wohnung in der Nähe ihrer neuen Arbeitsstelle bei der UBS."

2. Dringlichkeit darlegen

Erklären Sie, warum gerade diese Wohnung benötigt wird:

  • Nähe zum Arbeitsplatz
  • Familiäre Situation
  • Gesundheitliche Gründe

3. Zeitlicher Rahmen

Geben Sie an, wann und wie lange die Nutzung geplant ist.

Beweislast

Bei einer Anfechtung müssen Sie beweisen können:

  • Die genannte Person existiert
  • Der Bedarf ist real
  • Es handelt sich nicht um einen Vorwand

Vorgetäuschter Eigenbedarf

Achtung: Vorgetäuschter Eigenbedarf kann zu Schadenersatzforderungen führen! Dokumentieren Sie Ihre Absichten sorgfältig.

Trygva-Tipp

Unser TextGuard-Feature analysiert Ihre Begründung und warnt Sie vor unzureichenden Formulierungen.

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