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Umlagefähige Betriebskosten 2026: Was darf weiterverrechnet werden? (DACH-FAQ)

Trygva Redaktion

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Mietrecht-Experten

16. Oktober 202611 min Lesezeit
Umlagefähige Betriebskosten 2026: Was darf weiterverrechnet werden? (DACH-FAQ)

Umlagefähige Betriebskosten: Was darf umgelegt werden?

Die Frage "Was darf ich auf den Mieter umlegen?" ist einer der häufigsten Streitpunkte. Eine abschließende Aufzählung existiert in DE (§2 BetrKV), eine teilweise abschließende in CH (VMWG Art. 5) und AT (§21 MRG).

1. Deutschland: BetrKV § 2 (17 Positionen)

Nr.PositionBeispiele
1GrundsteuerSteuerbescheid Gemeinde
2Wasser/AbwasserStadtwerke, Abwassergebühren
3Heizung (Brennstoff, Wartung)Öl, Gas, Pellets, Wartung
4Warmwasserinkl. Stromkosten
5Heizung+Warmwasser kombiniertwenn nicht trennbar
6AufzugWartung, Strom, Reparatur
7Straßenreinigung & MüllGemeinde, Müllabfuhr
8Hausreinigung & SchädlingsbekämpfungTreppenhaus, Keller
9GartenpflegeMäher, Heckenschnitt
10Beleuchtung AllgemeinTreppenhauslicht
11SchornsteinreinigungKaminkehrer
12Sach-/HaftpflichtversicherungGebäudeversicherung
13HauswartLohn, Sozialabgaben
14Antenne/KabelHausanschluss
15WaschraumWaschmaschinen, Strom
16Sonstige (mit AGB-Vereinbarung)z.B. Wartung Rauchmelder
17Sonstige (gerichtsfest)Detail-Vereinbarung nötig
> Wichtig: Position 17 nur, wenn explizit im Mietvertrag erwähnt UND AGB-konform vereinbart.

2. Schweiz: VMWG Art. 5

PositionUmlage
Heizung & Warmwasser
Wasser/Abwasser
Hauswartung
Reinigung
Aufzug
Gartenpflege
Versicherungen Gebäude
Schneeräumung
Verwaltung (anteilig)🟡 nur bei expliziter Vereinbarung
Reparaturen
Schönheitsreparaturen
Steuern

3. Österreich: § 21 MRG (abschließend)

PositionUmlageBegrenzung
Wasser/Kanalvolle Kosten
Müllvolle Kosten
Hausreinigungvolle Kosten
Beleuchtungvolle Kosten
Schädlingsbekämpfungvolle Kosten
Versicherungen (Feuer, Haftpflicht)nur Pflichtversicherungen
Hausverwaltungmax. 5% von Position 1-5
Aufzugvolle Kosten
Heizung gemeinsamvolle Kosten
Reparaturengehört zu Erhaltung
Steuern (Grund)nicht umlegbar

4. FAQ — die 20 häufigsten Fragen

F1: Darf ich Hausverwalter-Kosten umlegen?

  • CH: Nur mit expliziter Vereinbarung
  • DE: Nur die Hauswarts-Position (#13)
  • AT: Bis 5% (§21 MRG)

F2: Reparatur Aufzug — umlagefähig?

Nein. Wartung ja, Reparatur nein (Substanzerhaltung).

F3: Wer zahlt das Anstreichen des Treppenhauses?

Vermieter. Gehört zu Schönheitsreparaturen → nicht umlagefähig.

F4: Schornsteinreinigung — umlagefähig?

Ja (DE Pos. 11, CH/AT als Brandschutz).

F5: Stromkosten Allgemeinbeleuchtung?

Ja (Pos. 10 in DE, "Beleuchtung" in AT).

F6: Internet/WLAN für Hausverwaltung?

Nein, gehört zu Verwaltungskosten.

F7: Verbrauch durch andere Mieter — wer haftet?

  • Gemeinschaftliche Anlagen: anteilig
  • Individuell zurechenbare: nur der Verursacher

F8: Müllabfuhr für Bauschutt?

Nein, das gehört zur Renovation/Reparatur.

F9: Garten-Pflanzen-Neuanschaffung?

  • DE: Pos. 9 deckt Pflege, NICHT Neukauf
  • Neukauf = Reparatur/Modernisierung

F10: Treppenhaus-Reinigung durch Mieter?

  • In DE üblich (Wechsel-Reinigung, kostenlos für Vermieter)
  • Bei externer Firma: Pos. 8

F11: Gemeinschafts-Waschmaschinen?

Ja (Pos. 15 DE), inkl. Strom.

F12: Sat-Schüssel auf dem Dach?

Ja, Antennen-Kosten (Pos. 14 DE).

F13: Versicherung der Wohngebäude?

Ja (Pos. 12), aber nur Sachversicherung (Feuer, Wasser, Sturm).

F14: Hausnotruf?

  • DE: Pos. 16 (mit Vereinbarung)
  • CH: bei Vereinbarung
  • AT: nicht in §21

F15: Concierge-Service?

  • Nur mit ausdrücklicher Vereinbarung
  • Üblich bei Premium-Liegenschaften

F16: Wartung Rauchmelder?

Ja (Pos. 16 mit Vereinbarung).

F17: Heckenschnitt?

Ja (Pos. 9 Gartenpflege).

F18: Wegebeleuchtung Außenbereich?

Ja (Pos. 10).

F19: Hausordnung-Schilder ersetzen?

  • Reparatur/Erhaltung → nicht umlegbar
  • Substanzerhaltung Vermieter

F20: Notdienst (z.B. Heizung außerhalb Bürozeiten)?

  • Wartung: ja (Pos. 3)
  • Reparatur-Notdienst: nein (Substanzerhaltung)

5. Häufige Streitpunkte

Streitpunkt 1: Hausverwaltung

  • DE: NUR Hauswart, NICHT externe Verwaltungsfirma
  • CH/AT: nur mit Klausel

Streitpunkt 2: "Sonstige Kosten"

  • Pos. 17 BetrKV: nur mit detaillierter Vereinbarung
  • Generelle Klausel "alle anfallenden Kosten" = unwirksam

Streitpunkt 3: Verbrauchsmessung

  • DE Heiz/Warmwasser: >50% nach Verbrauch (HeizkostenV §6)
  • Bei Verstoß: Mieter darf 15% kürzen

Streitpunkt 4: Wartung vs. Reparatur

  • Wartung (regelmäßig, vorbeugend): umlegbar
  • Reparatur (Schadensbehebung): nicht umlegbar

6. Tipps für Vermieter

  • Eindeutige Klauseln im Mietvertrag (Bezug auf BetrKV/VMWG/MRG)
  • Belege archivieren (10 Jahre)
  • Verteilschlüssel transparent
  • Jährliche Abrechnung in Frist
  • Sonstige Kosten detailliert vereinbaren
  • Pflicht zur Wirtschaftlichkeit (§556 BGB)
  • Cross-Links

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    Redaktioneller Beitrag. Keine Rechtsberatung.

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