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Kündigungsrecht Schweiz: Was Vermieter wissen müssen

Trygva Redaktion

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Mietrecht-Experten

15. Januar 20268 min Lesezeit
Kündigungsrecht Schweiz: Was Vermieter wissen müssen

Kündigungsrecht Schweiz: Was Vermieter wissen müssen

Die Kündigung eines Mietverhältnisses in der Schweiz ist ein komplexes Thema, das viele rechtliche Fallstricke birgt. Dieser Artikel gibt Ihnen einen umfassenden Überblick.

Gesetzliche Grundlagen

Das Schweizer Mietrecht ist im Obligationenrecht (OR) geregelt, insbesondere in den Artikeln 253-274g. Die wichtigsten Bestimmungen für Kündigungen finden sich in:

  • Art. 266 OR: Allgemeine Kündigungsfristen
  • Art. 266a OR: Ausserordentliche Kündigung
  • Art. 266l-o OR: Formvorschriften

Ordentliche Kündigungsfristen

Die gesetzlichen Mindestfristen betragen:

ObjekttypKündigungsfristKündigungstermin
Wohnungen3 MonateOrtsüblicher Termin
Geschäftsräume6 MonateOrtsüblicher Termin
Möblierte Zimmer2 WochenEnde einer Woche

Formvorschriften

Eine Kündigung muss:

  • Schriftlich erfolgen
  • Begründet sein (auf Verlangen)
  • Mit dem amtlichen Formular erfolgen (bei Wohnungen)
  • An alle Mieter gerichtet sein
  • Separat an Ehegatten/Partner zugestellt werden
  • Häufige Fehler vermeiden

    Fehler 1: Falsches Formular

    Viele Vermieter verwenden veraltete oder nicht kantonal zugelassene Formulare.

    Fehler 2: Fehlende Zustellung an Partner

    Bei Ehepaaren oder eingetragenen Partnerschaften muss die Kündigung separat an beide zugestellt werden.

    Fehler 3: Unzureichende Begründung

    Bei Eigenbedarf muss die Begründung konkret und nachvollziehbar sein.

    Fazit

    Eine rechtssichere Kündigung erfordert sorgfältige Vorbereitung. Mit Trygva können Sie sicherstellen, dass alle formellen Anforderungen erfüllt sind.

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