Fristenstillstand SchKG: Diese Daten muessen Sie kennen
Trygva Redaktion
Mietrecht-Experten

Fristenstillstand SchKG
Betreibungsferien (Art. 56 SchKG)
| Zeitraum | Dauer |
| Ostern | 7 Tage (Karfreitag bis Ostermontag+6) |
| Sommer | 15.7. – 31.7. |
| Weihnachten | 18.12. – 2.1. |
Auswirkung auf Kuendigungen
Waehrend des Stillstands:
- Keine Betreibungsurkunden zustellbar
- Mahnfristen laufen NICHT
- Kuendigungen selbst NICHT betroffen (nur Betreibung)
Ähnliche Artikel

Ferienimmobilie vermieten: Steuern, Pflichten & Airbnb-Risiken (CH/DE/AT)
Bewilligungspflicht, Kurtaxe, Steuern, Eigenmietwert, Airbnb-Risiken — was Vermieter von Ferienimmobilien beachten müssen.

Gewerberaum kündigen: Wie sich Gewerbe von Wohnraum unterscheidet (CH/DE/AT)
Längere Fristen, weniger Mieterschutz, andere Schlichtungswege — die rechtlichen Unterschiede zwischen Wohnraum- und Gewerbe-Mietverhältnissen.

Umlagefähige Betriebskosten 2026: Was darf weiterverrechnet werden? (DACH-FAQ)
Die 17 Positionen der BetrKV (DE), VMWG-Liste (CH) und §21 MRG (AT) im Detail — mit FAQ zu Reparaturen, Verwaltung und Sonstigen Kosten.