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Amtliches Kuendigungsformular Schweiz: Wann brauche ich es?

Trygva Redaktion

Trygva Redaktion

Mietrecht-Experten

28. April 20266 min Lesezeit
Amtliches Kuendigungsformular Schweiz: Wann brauche ich es?

Amtliches Kuendigungsformular

Pflicht nach Art. 266l OR

Fuer Wohnraeume ist das amtliche Kuendigungsformular zwingend. Ohne Formular ist die Kuendigung nichtig.

Wo bekomme ich es?

  • Kantonale Schlichtungsbehoerde
  • Online beim Kanton
  • In Trygva automatisch generiert

Ausfuellhinweise

  • Name und Adresse beider Parteien
  • Kuendigungsgrund angeben
  • Kuendigungstermin und -frist
  • Hinweis auf Anfechtungsrecht
  • Teilen

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